Nach Schusswaffenandrohung: Corona-Spaziergänger demonstrieren vor Rathaus

Am Montag demonstrieren Menschen vor dem Rathaus in Ostfildern. Von der Stadtregierung wurden die Montagsspaziergänge und alle anderen damit in Verbindung stehenden Spaziergänge verboten. Dazu kündigte die Stadtregierung auch einen möglichen „Waffengebrauch“ an. Nach zahlreichen politischen Reaktionen und einem Shitstorm im Netz ruderte die Stadt zurück.
Titelbild
Polizei. Symbolbild.Foto: iStock
Von 31. Januar 2022

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Bei einer angemeldeten Kundgebung demonstrieren die Bürger der Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg am Montagabend unter dem Motto: „Wir sind friedlich, was seid ihr“ gegen die Waffengewalt-Androhung des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters Christof Bohlay. Anschließend wollen die Demonstranten zum Montagsspaziergang weiterziehen.

Nach zahlreichen kritischen Reaktionen von Politikern der Opposition sowie aus dem Netz veröffentlichten die Stadtregierung und das Reutlinger Polizeipräsidium am 31. Januar eine gemeinsame Mitteilung und dementierten die Vorwürfe. Bohlay ist schon seit 2005 Bürgermeister der 40.000-Einwohner-Stadt und wurde 2021 für weitere acht Jahre zum Rathauschef gewählt.

Stadt dementiert Vorwürfe

In der Mitteilung heißt es: „Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen.“ Wörtlich sei in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden „Schießbefehl“ gesprochen worden.

Demgegenüber wollten die Stadt Ostfildern und das zuständige Polizeipräsidium Reutlingen klarstellen, dass in der Allgemeinverfügung „lediglich korrekterweise darauf hingewiesen“ worden sei, „dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.

In Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen sei dies aufgegriffen und so interpretiert worden, „als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe“. Doch dies entbehre jeder Grundlage, wird im Nachhinein angegeben. Und weiter: „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“

Stadt ließ Montagsspaziergänge verbieten

In einer Allgemeinverfügung (26. Januar) hatte die Stadtregierung alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen. Bei Nichtbeachtung wurde körperliche Gewalt und sogar ein möglicher „Waffengebrauch“ angekündigt. Im Wortlaut heißt es:

Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.“ (Stadt Ostfildern)

Auszug aus Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26. Januar 2022. Foto: Screenshot/ostfildern.de



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