Nebel um schreckliche Kindsmorde von Dresden – Obduktion ohne Details – Was passierte in afrikanischer Familie?

Die beiden am Wochenende tot in der Wohnung ihres Vaters in Dresden gefundenen Mädchen sind durch Gewalteinwirkung getötet worden, hieß es verallgemeinernd nach der Obduktion. Der Haftbefehl lautet jedoch auf Mord und die Merkmale des Mordes sind gesetzlich definiert. Verschweigt die Polizei Details wegen ihrer Grausamkeit?
Titelbild
Abenddämmerung in Dresden, von Nebeschwaden durchzogen. (Symbolbild)Foto: istockphoto/Steve-K
Von 30. Juli 2018

Dresden-Gorbitz, früher Samstagabend, 28. Juli, gegen 19.30 Uhr: Eine 35-jährige Mosambikanerin wandte sich sorgenvoll an das Polizeirevier Dresden-West, weil ihr ehemaliger Lebenspartner und Landsmann, laut „Bild“ ein Krankenpfleger namens Eduardo A., die beiden an diesem Tag von ihm betreuten gemeinsamen Kinder nicht vereinbarungsgemäß zurückbrachte.

Schrecklicher Fund

Daraufhin fuhren Beamte zur Wohnung des Mannes in Dresden-Gorbitz. Hier fanden sie den stark alkoholisierten 55-Jährigen vor und machten zugleich eine schreckliche Entdeckung:

In der Wohnung stellten sie die beiden Mädchen im Alter von drei und sechs Jahren leblos fest. Ein sofort hinzugezogener Arzt konnte nur noch den Tod der Geschwister feststellen.“

(Polizeibericht)

Der Mann wurde unverzüglich verhaftet. Am Sonntag erließ ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden den Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug.

Die Nachbarn hatten offenbar keinen Kontakt zu dem Mann: Er war total unauffällig, wohnte hier erst kurz. Wir haben guten Tag gesagt. Das war alles“, äußerte ein 60-jähriger Hausbewohner der „Bild“ gegenüber.

Nebel um Obduktionsergebnis

Einzelheiten zur Auffindesituation wurden nicht gemacht. Auch nach der Obduktion hüllten sich die Behörden bezüglich der Todesursache in Schweigen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung vor. Dieses bestätigte, dass die beiden Kinder eines gewaltsamen Todes gestorben sind.“

(Polizei Sachsen)

Die „Sächsische Zeitung“ fragte hier noch einmal nach, erfuhr aber auch nichts Genaueres:

Wir können derzeit nur sagen, dass die Mädchen eines gewaltsamen Todes gestorben sind. Der Beschuldigte hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.“

(Lorenz Haase, Oberstaatsanwalt)

Demnach wurde der Todeszeitpunkt am Samstag zwischen 10 und 19.30 Uhr ermittelt.

Auf der Suche nach dem Faktor „X“

Dem Reporter fiel offenbar jedoch deutlich auf, dass die Behörden über die genaueren Umstände der Tat einen Teppich Schweigen auszubreiten versuchen.

Der Vater wird nicht des Totschlags oder der fahrlässigen Tötung verdächtigt; der Haftbefehl lautete auf zweifachen Mord.“

(„Sächsische Zeitung“)

Die Gleichung nach der Unbekannten „X“ auflösend, verwies die „SZ“ auf die gesetzliche Definition für einen Mörder:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

(Strafgesetzbuch § 211 )

„Die Ermittlungen dauern an“, heißt es vonseiten der Polizei Sachsen.

 



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