2281 Bürger reichen Verfassungsbeschwerde gegen EU-Schulden ein – Südeuropa wird unruhig

Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Ratifizierungsgesetz zum langjährigen EU-Haushalt und zu den Corona-Hilfen am Freitag gestoppt. Eingereicht wurde die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vom Bündnis Bürgerwille – von mehr als 2.200 Bürgern.
Von 30. März 2021

Nach dem Stopp der europäischen Corona-Hilfen durch das Bundesverfassungsgericht hofft die EU-Kommission auf ein schnelles Verfahren in Deutschland. Man sei zuversichtlich, dass das 750 Milliarden Euro schwere EU-Programm wie geplant Ende Juni startklar sei, erklärten Kommissionssprecher am Montag in Brüssel.

EU-Haushaltssprecher Balasz Ujvari erklärte: „Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass der Zeitplan für die Aufnahme des Geldes und die Auszahlung nicht beeinträchtigt wird.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Ratifizierungsgesetz zum langjährigen EU-Haushalt und zu den Corona-Hilfen am Freitag gestoppt. Es untersagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Unterzeichnung des sogenannten Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes. Dies gilt, bis der Zweite Senat über einen mit der Beschwerde verbundenen Eilantrag entschieden hat. Wann dies geschieht, ist offen.

Das macht nach Angaben der „Welt“ die südeuropäischen Staaten unruhig, welche die Hauptnutznießer der EU-Gelder sind und deren Finanzminister die Mittel bereits fest eingeplant hätten. „Griechenland beispielsweise erwarte aus Brüssel im Juli und August rund vier Milliarden Euro, sagte der stellvertretende griechische Finanzminister am Wochenende“, schreibt die „Welt“.

2281 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde gegen EU-Schulden

Eingereicht wurde die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vom Bündnis Bürgerwille und von mehr als 2.200 Bürgern.

Der vom gemeinnützigen Verein Bündnis Bürgerwille beauftragte Marburger Staatsrechtsprofessor Hans-Detlef Horn reichte die Klageschrift zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe ein. Ziel der einstweiligen Anordnung ist es, den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes zu hindern, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist.

„Die EU ist vertraglich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, erklärte der Vorsitzende von Bündnis Bürgerwille, Ravel Meeth.

750 Milliarden Euro Schuldenfinanzierung sind ein krasser Vertragsbruch.“

Meeth betonte, dass die Verfassungsbeschwerde nicht die Corona-bedingten Mehrausgaben der EU in Frage stellt. „Wir greifen nicht die Ausgaben an, sondern deren vertragswidrige Finanzierung durch eine Art Eurobonds, für die Deutschland gesamtschuldnerisch haften würde.“

Nichts sei hingegen dagegen einzuwenden, wenn jeder Mitgliedsstaat der EU die benötigten Mittel auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen würde.

Das wäre der normale vertraglich vorgesehene Weg. Statt dessen missbraucht die Kommission die Corona-Notlage, um endlich die EU verschulden zu können.“

Inhalt der Verfassungsbeschwerde

Das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) erklärt die Zustimmung Deutschlands zur Verschuldung der Union in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von 38 Jahren. Diese Verschuldung ist Teil des Eigenmittelbeschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 und tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten entsprechend ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben. Wurde diese Zustimmung erteilt, kann sie nicht mehr zurückgeholt werden.

Es muss also erst in Deutschland über die Verfassungsmäßigkeit entschieden werden, bevor die Zustimmung erteilt wird. Bislang haben 16 nationale Parlamente in der EU ihre Zustimmung erklärt, sieben andere werden diese bis Ende April geben.

Fünf Länder hadern verstärkt damit und haben noch keinen Zeitplan für die Ratifizierung: Deutschland, Österreich, die Niederlande, Polen und Ungarn. Österreich erklärte am 15. März 2021, dass der Ratifizierungsprozess „demnächst starten“ werde. Im Juli 2020 gehörte die damalige niederländische Regierung mit zu den schärfsten Kritikern des Wiederaufbauplans und war Teil der „Sparsamen Fünf“. Wie die nun neu gewählte Regierung um Mark Rutte agiert, ist ungewiss.

Die spanische Zeitung „El País“ befürchtet: „Eine Verzögerung von vielen Wochen scheint wahrscheinlich und könnte auch anderen Ländern Argumente liefern, ihrerseits die Ratifizierung zu stoppen.“

Bündnis Bürgerwille erklärt: Weg in Fiskalunion

Das Bündnis Bürgerwille schreibt:

Durch die Zustimmung zur Verschuldung der Union wird das Finanzierungssystem der EU grundlegend verändert. Es ist der Weg in die Fiskalunion. Davon wird auch der selbstständige Gestaltungsspielraum der deutschen Haushaltspolitik berührt. Deswegen hat das Zustimmungsgesetz zumindest verfassungsändernde Wirkung. Es bedarf daher jedenfalls – wie ein verfassungsänderndes Gesetz – der Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.“

Gleichzeitig soll das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Zustimmungsgesetz nicht ohnehin verfassungswidrig sei und Deutschland der vorgesehenen Verschuldung der Union überhaupt zustimmen dürfe: Damit würde „die demokratische Verfassungsidentität des Grundgesetzes verletzt.“

Es verstoße zum einen als ein Ultra-vires-Akt gegen die Ermächtigung zur Verschuldung der Union gegen die bestehenden Verträge, zum anderen verstoße es gegen das grundlegende Prinzip der EU, dass „die Mitgliedstaaten in ihrer Fiskalpolitik eigenverantwortlich handeln und nicht wechselseitig für ihre jeweiligen Verbindlichkeiten einstehen“.

Weiterhin führt es dazu, dass „der Bundestag nicht mehr Herr seines Budgetrechts ist.“ Das Bündnis Bürgerwille weiter:

Denn zum einen sehen die Regelungen über die Haftung für aufgenommenen Schulden vor, dass allein die Kommission darüber entscheidet, ob und wann, in welcher Höhe und von welchem Mitgliedstaat sie Beiträge für die Rückzahlung der Schulden einfordert. Zum anderen ist die Obergrenze für die Haftung der Mitgliedstaaten so hoch gelegt, dass potentiell allein Deutschland für die gesamte Schuldensumme von 750 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden könnte.“

Unterstützung durch namhafte Professoren

Zur Führungsgruppe der Beschwerdeführer zählen rund 40 Professoren, viele davon Ökonomen oder Mediziner. Aus der Politik wird die Klage unterstützt von der früheren CDU-Finanzministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Bärbel Nehring-Kleedehn, dem früheren CDU-Finanzstaatssekretär Sighart Nehring, dem früheren Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Hans-Olaf-Henkel und der ehemaligen CDU-Europaabgeordneten Ursula Braun-Moser.

Sprecher der Klägergruppe ist der Hamburger Volkswirtschaftsprofessor Bernd Lucke. Folgende Professoren unterstützen die Verfassungsbeschwerde:

Prof. Dr. Bernd Lucke, VWL, (Sprecher)
Prof. Philipp Bagus, Ph. D., VWLPriv-Doz. Dr. Stephan Becher, Medizin
Prof. Dr. iur. Johann Braun, Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Ursula Braun-Moser, VWL
Prof. Dr. Detlef Claus, Medizin
Prof. Dr. Jörg Diehl, Psychologie
Prof. Dr. Heike El-Hotabi, Ägyptologie
Prof. Dr. Rolf Eschenburg VWL
Prof. Dr. Sigrun-Heide Filipp, Psychologie
Prof. Dr. Florian Finsterwalder, Ingenieurwissenschaften
Prof. Dr. Ulrich Foerste, Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Werner Gaab, VWL
Prof. Dr. Andrea Gubitz, VWL
Prof. em. Dr. Holger Haldenwang, VWL
Prof. Dr. Gerd Hansen, VWL
Prof. Dr.-Ing. E. h. Hans-Olaf Henkel, BWL
Prof. Dr. Helmut Höh, Medizin
Prof. Dr. iur. Holger Knudsen, Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Koester, VWL
Prof. Dr. Walter Krämer, Statistik
Prof. Dr. Dieter Kurth, Ägyptologie
Priv.-Doz. Dr. Gerhard Leder, Medizin
Prof. Dr. Helga Luckenbach, VWL
Prof. Dr. Dirk Meyer, VWL
Prof. Dr.-Ing. E. h. Manfred Nußbaumer, Ingenieurwissenschaften
Prof. Dr. Heinz Preuße, VWL
Prof. Dr. Karl-Klaus Pullig, BWL
Prof. Dr. Hans-Georg Purwins, Physik
Prof. Dr.-Ing. Joachim Sartor, Ingenieurwissenschaften
Prof. Dr. Holger Schiele, BWL
Prof. Dipl. Kfm. Ludwig-Wilhelm Schleiter, BWL
Prof. Dr. oec. André Schmidt, VWL
Prof. Dr. Dieter Schmidtchen, VWL
Prof. Dr. Adolf Schreiner, Informatik
Prof. Dr. Alfred Schüller, VWL
Prof. Dr. Peter Schulze, VWL
Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Starbatty, VWL

Prof. Dr. Roland Vaubel, VWL
Prof. Dr. Otto Wiese, BWL
Prof. Dr. Heinrich Wokalek, Medizin

Abstimmungsergebnis des Bundestages

Im Bundestag wurde über das Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz namentlich abgestimmt. Die Ergebnisse:

SPD und B90/Grüne stimmten geschlossen für das Gesetz.

Bei CDU/CSU gab es 214 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Nein: Dr. Michael von Abercon, Veronika Bellmann, Axel E. Fischer, Hans-Jürgen Irmer, Alois Karl, Sylvia Pantel, Kerstin Radomski und Klaus-Peter Willsch. Eckhard Gnodtke enthielt sich der Stimme.

In der FDP stimmten 61 Abgeordnete mit Ja, vier mit Nein, 12 enthielten sich. Nein: Alexander Müller, Matthias Nölke, Christian Sauter, und Frank Schäffler.

Die Linke enthielt sich mit 59 Stimmen (um nicht mit der AfD dagegen stimmen zu müssen), ein Linke-Abgeordneter (Dr. Axel Troost) stimmte dem Gesetz zu.

Von den acht fraktionslosen Abgeordneten stimmten fünf gegen das Gesetz, einer stimmte dafür. Nein: Verena Hartmann, Lars Herrmann, Uwe Kamann, Mario Mieruch und Frank Pasemann.

Wer zahlt wie viel?

Noch ein Blick auf die Verteilung des Geldes. Klar ist bereits: Deutschland zahlt mindestens 65 Milliarden Euro mehr ein, als es selbst an Zuschüssen bekommen wird. Hinzu kommen Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe.

Frankreich zahlt als zweitgrößter Nettozahler 22,7 Milliarden Euro. Die größten Nettoempfänger sind Spanien (37,6 Mrd.), Italien (32,6 Mrd.) und Griechenland (15,1 Mrd.). Darauf folgen Polen, Rumänien und Portugal im zweistelligen Milliardenbereich.

Screenshot aus dem Sondergutachten des Bundesrechnungshofes, S. 13

Der Bundesrechnungshof warnte vor der Abstimmung im Bundestag in einem 41-seitigen Sonderbericht (am 11. März) vor den Risiken. Die Wirtschaftsprüfer warnen die Regierung Deutschlands: Die Haftungsrisiken sind hoch und der Wiederaufbaufonds könne zum Präzedenzfall werden: „Er kann die Erwartung schüren, dass Kosten zukünftiger Krisen ebenfalls von der Staatengemeinschaft getragen werden. Dies verringert den Anreiz zur eigenverantwortlichen Vorsorge. Auch das wäre ein Fehlanreiz.“

In Krisenzeiten zeige sich, so der Bundesrechnungshof, dass die auf EU-Ebene eingeführten Instrumente stetig fortgeführt werden. Diese Gefahr besteht auch hier. Auf Dauer wäre ein Wiederaufbaufonds nicht gerechtfertigt, so der Bundesrechnungshof.

Auf EU-Ebene könnten sich die Mitgliedstaaten theoretisch unbegrenzt verschulden – und sich diese Gelder anschließend als Zuschüsse zuweisen. Grund dafür ist, dass die staatlichen Fiskalregeln nur die nationalen Defizite und Schulden begrenzen.

Um das zu verhindern, schlug der Bundesrechnungshof der deutschen Regierung vor, die Schulden des Wiederaufbaufonds anteilig auf die Schuldenstände der Mitgliedstaaten anzurechnen. Damit würden die fiskalischen Regeln eingehalten. Gleichzeitig sollten die Mittel mit Reformauflagen verknüpft werden, um strukturelle Defizite – die zur Pandemie-Krise beitrugen – abzubauen. Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten sollte gestärkt werden.

Wenn das nicht gelingt, kann das langfristig sogar die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden.“

Der Bundesrechnungshof mahnte abschließend: Die „Einführung des Wiederaufbaufonds ist politisch gewünscht und auf EU-Ebene beschlossen. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollten aber sicherstellen, dass die gemeinschaftliche Kreditaufnahme unter Umgehung der Fiskalregeln nicht zu einer Dauereinrichtung wird.“

(Mit Material von dpa)



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