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Islamist und Dschihadist

Lebenslang für Solinger Terroristen: Höchststrafe nach Messerattacke mit 3 Toten

Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf sein Urteil verkündet.

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Der Angeklagte Issa Al H. (l.) trifft am Gericht in Düsseldorf, Westdeutschland, ein.

Foto: Ina Fassbender/afp via Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

Im Prozess um den islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Syrer habe als IS-Mitglied drei Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.
„Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert“, sagte Richter Winfried van der Grinten.
Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Im Namen des Islamischen Staats

Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.
Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben.
Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt. Dies bestätigte das Gericht nun.
In dem Staatsschutzprozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt musste sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten.

Drei Tote, acht Verletzte

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden.
Der Syrer hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später festgenommen.
Der Anschlag hatte bundesweit eine Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich die Terrormiliz IS bekannt hatte.

Beweislage eindeutig

Vor dem Anschlag hatte der abgelehnte Asylbewerber ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor: „Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.“
Seine Tat bezeichnete er zunächst als Rache für die Massaker „der Kreuzzügler“ an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern, ein anderes Mal gab er an, es seien die toten Kinder im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel gewesen, die ihn zu der Tat getrieben hätten.
Die Bundesanwaltschaft beschrieb ihn als Dschihadisten und Islamisten, der sich seit 2019 radikalisiert habe. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Hohes Rückfallrisiko

Der Psychiater hat dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es trotz eines Intelligenzquotienten von nur 71 nicht.
Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin gab das Gericht den Hinweis, dass für Issa al Hasan auch Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.
Nebenklage-Vertreter Simon Rampp sagte, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des „Festivals der Vielfalt“ im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. „Mehr Heimtücke geht nicht.“ Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung. (dpa/red)

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