Thüringen: Bleiberecht für ausländische Opfer rassistischer und rechter Gewalt ab 1. Juni

In Thüringen erhalten ab dem 1. Juni ausländische Opfer rassistischer und rechter Gewalt ein humanitäres Bleiberecht, teilt das Migrationsministerium Thüringens mit.
Epoch Times19. Mai 2018

Ab dem 1. Juni erhalten in Thüringen ausländische Opfer rassistischer und rechter Gewalt künftig ein humanitäres Bleiberecht, teilt das Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit (Link).

Minister Dieter Lauinger (B90/Grüne) erklärt: „Die Zahl der Gewaltstraftaten ist weiterhin besorgniserregend hoch, Opfer sind häufig Menschen mit Migrationshintergrund“. Und:

Wir halten es für erforderlich, die Situation der Betroffenen durch ein humanitäres Bleiberecht zu verbessern.“

Der neue Erlass aus Erfurt soll für Ausländer Anwendung finden, die ohne Aufenthaltsrecht in Thüringen sind und Opfer einer Gewaltstraftat mit erheblichen Folgen wurden.

Das Ministerium schreibt in seiner Medieninformation: „Zu den Straftaten im Sinne des Erlasses gehören laut Ministerium beispielsweise Landfriedensbruch, Sexualstraftaten, Körperverletzungen und Tötungsdelikte. Es müssten aber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Opfer aufgrund seiner Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit angegriffen wurde.“

Opfer erhalten Duldung von zunächst sechs Monaten

Die Opfer sollen nach Angaben von Dieter Lauinger eine Duldung von zunächst sechs Monaten erhalten, um die Verfolgung der zugrundeliegenden Straftaten zu erleichtern.

Die Aufklärung und Verfolgung von allen Formen rechtsextremistischer oder rassistischer Gewaltstraftaten darf nicht durch eine eventuelle Abschiebung eines Zeugen behindert werden.“

Die Regelungen sollen nicht gelten, wenn eine Tat vorgetäuscht oder provoziert werden.

AfD: Das sabotiere das Aufenthaltgesetz des Bundes

Die AfD-Landtagsfraktion wirft der Thüringer rot-rot-grünen Landesregierung vor, das Aufenthaltgesetzes des Bundes vorsätzlich zu sabotieren. Das Bundesrecht sehe bereits ein befristetes Bleiberecht für ausländische Opfer von Straftaten vor, wenn Staatsanwälte oder Richter dies zur Aufklärung für erforderlich halten.

Der migrationspolitische Sprecher der AfD, Stefan Möller, erklärt: Im Umkehrschluss bedeute das aber, dass es

gerade keinen dringenden humanitären Grund für ein Bleiberecht gibt, bloß weil jemand tatsächlich oder vermeintlich Opfer einer Straftat geworden ist.“

Die Fraktion wird prüfen, ob der Erlass rechtlich angreifbar sei.

Einige Kommentare

Ein Leser schreibt auf der Webseite des „mdr“, es sei „zu überdenken, inwieweit der Erlass nicht auch ein Anreizsystem für Straftaten im Sinne des Erlasses ist.“

Ein anderer: „Der Erlass ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Täter von Gewalttaten sind einer Bestrafung zuzuführen. Den Opfern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Täter – Opfer Ausgleichs Schadensersatz zu leisten. Für weitere Hilfen darüber hinaus bzw. die lebenslange Alimentierung von Abschiebepflichtigen mit deutschen Steuergeldern ist absurd. Was ist mit Grossfamilien? Reicht da ein Opfer aus, so dass die ganze Familie hier bleiben darf, ggf. auf Kosten des Sozialstaates?“

(ks)



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