Neue Straßenverkehrsordnung: 100 Euro Bußgeld für Falschparker

100 Euro Bußgeld statt 15 Euro. Dies sieht der Entwurf zur neuen Straßenverkehrsordnung vor. Zudem sollen E-Fahrzeugen bessere Mobilität im Verkehr eingeräumt werden. Sie dürfen in Zukunft die Busspuren benutzen.
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Höhere Mobilität für E-Fahrzeuge, höhere Geldbußen für Parksünder. Das sieht der Entwurf zur neuen StVO vor.Foto: iStock
Epoch Times15. August 2019

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) fertiggestellt. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagsausgabe). Die wichtigsten Punkte sind demnach: Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten.

Bisher sind es 15 bis 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, sollen dem Papier zufolge 320 Euro Bußgeld zahlen. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Busspuren in Städten sollen künftig auch von Autos mit mindestens drei Insassen sowie von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Tretrollern befahren werden dürfen.

Rad- und E-Tretrollerfahren soll in der Stadt sicherer werden. Radfahrer und E-Tretrollerfahrer dürfen von Autos innerorts nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter überholt werden.

Ein neues Verkehrsschild kann Autos das Überholen von Zweirädern ganz verbieten.

Wir machen Radfahren sicherer. Wir wollen Fahrgemeinschaften besserstellen für klimafreundlichere Mobilität“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der „Bild“.

Er finde es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiere, hart bestraft werde. „Hier geht es um Leib und Leben“, fügte der CSU-Politiker hinzu. (dts/sua)



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