„Willkürliche Verbotspolitik“ – AfD-Rechtsexperte reicht Klage gegen Corona-Testpflicht von Anwälten ein

Eine in Berlin geltende Corona-Testpflicht für Anwälte stellte die Juristen vor Gewissenskonflikte. Bei einem positiven Test müssten sie die Namen ihrer Mandanten zur Kontaktverfolgung herausgeben. Der AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar sieht darin einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Von 13. April 2021

Der AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar hat am 6. April beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Corona-Testpflicht eingereicht.

„Konkret geht es um einen Eilantrag gegen den Paragrafen 6a Absatz 3 der neuesten Covid-Rechtsverordnung des Senats. Diese betrifft mich als selbständigen Rechtsanwalt persönlich und ermöglicht mir – stellvertretend für viele Kollegen – so den Klageweg“, erklärte Vallendar gegenüber Epoch Times.

In der Verordnung heißt es, dass Selbständige, die direkten Kontakt zu Kunden oder Gästen haben, verpflichtet sind, einmal Mal pro Woche eine Corona-Testung vorzunehmen.

Um eine solche Vorschrift zu erlassen, fehlt einer Landesregierung – und damit auch dem Berliner Senat – jede Ermächtigungsgrundlage“, kritisiert der Jurist.

Ferner werde allen anderen Selbständigen vorgeschrieben, alle Zwangstests vier Wochen aufzubewahren. Diese Archivierung würde bei meldepflichtigen positiven Tests die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten über Mandantentermine durch die Hintertür aushebeln. Damit entfiele der tragende Pfeiler des Vertrauens eines jeden Mandanten in die Anwaltschaft, so Vallendar weiter.

Angesichts dieser Umstände erwarte er einen schnellen Erfolg des Eilantrages und ermuntert alle anderen Selbständigen in der Stadt, ebenfalls den Klageweg zu beschreiten.

Rotrotgrün darf mit seiner willkürlichen Verbotspolitik nicht durchkommen. Die verfassungsmäßig garantierte Freiheit ist unser höchstes Gut und darf nicht durch eine hilflose und seit einem Jahr wirkungslose Gesundheitspolitik zerstört werden!“, betont der Anwalt.

In seiner Antragsschrift, die der Epoch Times vorliegt, nimmt er Bezug auf ein Hinweisschreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin, das ihn am 31. März erreichte. Darin heißt es:

„Die selbständig tätigen Kolleginnen und Kollegen mit Mandantenkontakt müssen sich mindestens einmal wöchentlich einem Coronatest unterziehen (§ 6 a Abs. 3 der Verordnung), wobei diese den Nachweis eines negativen Selbsttests nur dadurch erbringen können, dass der Test unter Aufsicht einer beauftragten Person (z.B. Rechtsanwalts/Notarfachangestellte) vorgenommen wird.“

Der Anwalt beabsichtige in Zukunft weiterhin seine Mandanten, falls diese es wünschen, auch persönlich mit entsprechendem Abstand und Mund- und Nasenschutz zu empfangen, argumentiert er. Er sei aber nicht gewillt, sich dabei einem wöchentlichen Coronatest zu unterziehen und diesen vier Wochen aufzubewahren. Zudem lehne er es ab, bei einem möglichen positiven Test den zuständigen Behörden gegen den ausdrücklichen Willen seiner Mandanten, Meldung darüber zu erstatten, wann und wo er sich mit welchem Mandanten getroffen habe.

Eine Entscheidung in der Sache liegt nach Information der Epoch Times noch nicht vor.

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