Wirbel um FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr – Bahnbetriebsrat fürchtet zunehmende Gewalt

Bus und Bahn mit Maske, Flugzeug ohne. Die Debatte um die FFP2-Maskenpflicht reißt nicht ab. Jetzt meldet sich der Betriebsrat der Bahn zu Wort.
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Die Diskussion um die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn geht weiter.Foto: iStock
Von 9. September 2022

Der Betriebsrat der Bahn-Fernverkehrssparte fürchtet wegen der weiterhin geltenden FFP2-Maskenpflicht in den Zügen eine Zunahme von Übergriffen auf das Personal. Die Zahl der Angriffe sei bereits signifikant gestiegen, und „durch die Maßnahme der Bundesregierung wird diese Zahl weiter steigen“, sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Manfred Scholze den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagsausgaben). Bahngäste würden bei Ermahnungen zum Tragen einer Maske mit Murren, aber eben auch gewalttätig reagieren.

Gerade in jüngster Zeit sei es schwieriger für das Bahnpersonal geworden, die Maskenpflicht durchzusetzen, sagte Scholze. „Es gibt viele Leute, die das jetzt nicht mehr verstehen“, und das Unverständnis dürfte sich durch den Wegfall der Maskenpflicht in Flugzeugen verstärken, warnte der Betriebsratschef. Es sei „rücksichtslos“ gegenüber dem Bahnpersonal, die Maskenpflicht in den Fernzügen jetzt nicht aufzuheben. Scholz könne die Unterscheidung zwischen Flugzeug und Zug auch deshalb nicht nachvollziehen, weil die Luftqualität in Zügen besser sei als in Flugzeugen. Das gehe aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) hervor.

Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft forderte eine einheitliche Regelung: „Maskenpflicht muss im Verkehr einheitlich geregelt sein: Und zwar ganz oder gar nicht.“

Kritik übte zuvor der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO). „Wenn in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben wird, muss das genauso für die Fernbusse gelten“, sagte BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Nach den Erfahrungen mit den vergangenen Corona-Maßnahmen braucht es jetzt einheitliche und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen.“

Lauterbach verteidigt Maskenpflicht

Am 8. September hatte die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag den neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt, wonach ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maske bundesweit im öffentlichen Personenfernverkehr vorgeschrieben ist. Gleichzeitig fällt die Maskenpflicht in Flugzeugen.  Während der Debatte fragte der CDU-Abgeordnete Dr. Volker Ullrich den Bundesgesundheitsminister vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit nach dem Unterschied zwischen einem Flugzeug und einem IC-Waggon. „Es sind in Deutschland natürlich sehr viel mehr Menschen in Zügen unterwegs als mit dem Flugzeug“, antwortete Karl Lauterbach (SPD).

Obwohl die Luftdurchwälzung im Flugzeug nicht perfekt sei, sei sie doch deutlich intensiver als in einem Bus oder in einem Zug. Das würden Studien belegen. „Die Situation in den Zügen ist also deutlich gefährlicher, und sie betrifft auch eine viel größere Gruppe von Menschen.“ Gleichzeitig wies Lauterbach ausdrücklich darauf hin, dass die FFP2-Maskenpflicht auch in Flugzeugen wieder eingeführt werden könne.

Zum jetzigen Zeitpunkt könne man jedoch gut vertreten, dass von der Maskenpflicht abgesehen werde, „insbesondere, da sie sehr schwer durchzusetzen ist. Die Flugbegleiter können das zum Teil nicht durchsetzen. Es mussten ganze Flüge abgesagt werden, weil es nicht durchsetzbar war“.

Warum Lauterbach mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Flugverkehr eine europaweite Harmonisierung ermögliche, aber diese im Bahnverkehr unterlasse, wollte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert wissen. Eine Harmonisierung sei nur angebracht, wenn diese zur Sicherheit der Menschen beitrage, „aber nicht, wenn dadurch Menschen sterben müssen, weil wir keine Regeln gemacht haben“.

Warnung des Ärzteverbands bleibt ungehört

Vor der Bundestagsdebatte hatte der Ärzteverband Hippokratischer Eid eindringlich vor möglichen Dauerschäden durch eine Maskenpflicht für Kinder und Erwachsene gewarnt.

„Selbst FFP2-Masken schützen nicht vor Virusübertragung, da Viren so klein sind, dass sie ungehindert durch das Gewebe gehen“, heißt es in einem der Epoch Times vorliegendem Dokument des Ärzteverbands. Trotz Maskenverordnungen seien die Delta- und Omikron-Infektionswellen in den Jahren 2020 und 2021 ungebrochen gewesen. Auch im Vergleich mit Ländern ohne Maskenpflicht konnte kein Vorteil nachgewiesen werden.

Schon seit Jahren gibt es im Arbeitsschutz strenge Vorschriften für das Tragen von FFP2-Masken. Darunter fällt eine maximale Tragedauer von 75 Minuten und eine anschließende obligatorische 30-minütige Pause. „Dieses wird von den derzeitigen Verordnungen und den von der Regierung geplanten weiteren Verschärfungen für den Herbst ignoriert“, kritisiert der Ärzteverband.

Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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