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ZMD kritisiert Münchner Kopftuchurteil: Selbstbestimmungsrecht von Musliminnen „mit Füßen getreten“

Der Zentralrat der Muslime hat die Niederlage einer muslimischen Rechtsreferendarin in einem Kopftuchstreit mit dem Freistaat Bayern vor dem Landesverwaltungsgerichtshof scharf kritisiert. Das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau werde mit Füßen getreten, heißt es.

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Eine Frau mit Kopftuch in einem deutschen Gericht.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat die Niederlage einer muslimischen Rechtsreferendarin in einem Kopftuchstreit mit dem Freistaat Bayern vor dem Landesverwaltungsgerichtshof scharf kritisiert.
Es sei zum internationalen Frauentag ein „schier falsches Zeichen“, einer deutschen muslimischen Bürgerin das Kopftuch im Gerichtssaal zu verwehren, erklärte die stellvertretende ZMD-Vorsitzende Nurhan Soykan am Donnerstag in Köln.
„So wird ein normales Glaubensmerkmal unter Vorwand der Neutralitätsachtung erst zum Politikum und zur Voreingenommenheit gemacht“, beklagte Soykan.
Zudem würden „das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau mit Füßen getreten, die Einschränkung ihrer Berufswahl einfach so hingenommen und zudem unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eingeschränkt.“ In Deutschland solle es weder Kopftuchverbotszwänge noch einen Zwang, das Kopftuch zu tragen, geben.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass das Verbot des Kopftuchtragens am Richtertisch für die Rechtsreferendarin weder eine Diskriminierung noch eine Herabsetzung der Klägerin und auch kein Grundrechtseingriff sei. Unter anderem befand das Gericht, dass es beim verwehrten Tragen des Kopftuchs nur um einen einzigen Tag innerhalb der zweijährigen Ausbildung gegangen sei.
Zudem sei es dabei um richterliche Aufgaben gegangen, auf die im Rahmen der Ausbildung ohnehin kein Anspruch bestehe. In Bayern wurde im Februar ohnehin ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem das Tragen religiöser oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidung für Richter und Staatsanwälte ausdrücklich untersagt ist. (afp)

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