Gehaltserhöhungen bei der EU: Nun bis 33.400 Euro monatlich für Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen kann sich als EU-Kommissionspräsidentin gleich in den ersten Arbeitstagen über eine Lohnerhöhung um knapp 560 Euro freuen. Damit steigt ihr Gehalt auf 28.461 Euro (im Monat), mit steuerfreien Zulagen sind es bis zu 33.400 Euro monatlich.
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EU-Beamte und Abgeordnete verdienen mehr als mancher Staatspräsident.Foto: iStock
Epoch Times5. Dezember 2019

Gleich am ersten offiziellen Arbeitstag erhöht sich das Gehalt von EU-Chefin Ursula von der Leyen (61), denn die EU-Bezüge werden jährlich am Jahresende rückwirkend zum 1. Juli angepasst. Der Berechnungsmodus ist kompliziert, die Gehaltsvorschriften umfassen 238 Seiten. Das Gehalt richtet sich im Wesentlichen nach der Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst einiger EU-Staaten. Die Lebenshaltungskosten in Brüssel und Luxemburg werden ebenfalls einbezogen.

Die diesjährige Erhöhung liegt bei zwei Prozent und gilt für alle EU-Bedienstete und EU-Abgeordnete.

  1. Das Grundgehalt der EU-Kommissionspräsidentin steigt daher um knapp 560 Euro auf 28.461 Euro Brutto im Monat. Mit steuerfreien Zulagen erreicht sie 33.400 Euro monatlich. Ihr Grundgehalt entspricht 138 Prozent des höchsten EU-Beamten.
  2. Die Grundgehälter der EU-Beamten steigen in der niedrigsten Besoldungsgruppe auf 2980 Euro, in der höchsten Lohngruppe auf 20.624 Euro. Darüber stehen noch die Kommissare.
  3. Die Bezüge der EU-Abgeordneten steigen mit der Neuanpassung um 175 Euro und erhöhen sich auf 8933 Euro. Der Auszahlungsbetrag wird durch eine sogenannte EU-Steuer und einen Versicherungsbeitrag reduziert, weiterhin muss das Einkommen teilweise im Heimatland versteuert werden.

Die Höhe der Diäten der Abgeordneten richtet sich danach, was ein Richter am Europäischen Gerichtshof verdient. Der Grundbetrag entspricht 38,5 Prozent des Grundgehaltes der Richter.

Automatische Erhöhung des Soldes nach Dienstalter

Für alle Beschäftigen kommen verschiedene Zulagen (z.B. bei Verheirateten und für Kinder), Umzugs- und Reisekosten hinzu. Wer kein Belgier ist und in Brüssel arbeitet, erhält beispielsweise eine Auslandszulage – im Jahr 2013 in Höhe von 16 Prozent. Nebenverdienste sind erlaubt.

Entscheidend für die Gehälter, die in der EU „Sold“ genannt werden, ist unter anderem das Dienstalter. Es gibt in der EU-Hierarchie insgesamt 16 Besoldungsgruppen mit je fünf Dienstalterstufen. Nach zwei Jahren wird automatisch die nächste Dienstalterstufe erreicht. Hier ein Gehaltsrechner für die EU-Gehälter.

Leistung ist für EU-Beamte kein wichtiges Kriterium, schrieb der „Focus“ 2013: „In Artikel 62 des EU-Beamtenstatuts heißt es: Der Beamte hat (…) allein aufgrund seiner Ernennung Anspruch auf die Dienstbezüge, die seiner Besoldungsgruppe und seiner Dienstaltersstufe entsprechen. (…) Diese Dienstbezüge umfassen ein Grundgehalt, Familienzulagen und andere Zulagen.“

Die Abzüge der EU-Beamten sind im Vergleich zu Deutschland nicht übermäßig hoch. So wurden (2013) bei einem Angestellten in der niedrigsten Lohnklasse 11,6 Prozent des Grundgehaltes für die spätere Pension und 2 Prozent für die Krankenkasse abgezogen.

Pensionen erhöhen sich ebenfalls

Wer mindestens ein Jahr als EU-Abgeordneter gearbeitet hat, hat mit 64 Jahren (Vollendung des 63. Lebensjahres) Anspruch auf Rente. Pro Jahr stehen dem Parlamentarier 3,5 Prozent der Dienstbezüge zu, maximal aber 70 Prozent der Bezüge.

Die Pensionen der EU-Beamten erhöhen sich jetzt ebenfalls, sie richten sich nach ihren letzten Gehältern. Nach Berechnungen der EU-Kommission lagen die Pensionen 2017 durchschnittlich bei 4640 Euro.

Die langfristigen Kosten für die Altersversorgung der EU-Beamten belasten den EU-Haushalt immer mehr. Laut EU müssen 2018 über 80,4 Milliarden Euro dafür ausgegeben werden, das sind 7,3 Milliarden Euro mehr als 2017. (ks)

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