EU erzielt Einigung zu Daten-Gesetz

Das sogenannte Daten-Governance-Gesetz soll regeln, wie Daten in Zukunft sicher genutzt werden können.
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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vermutet ungerechtfertigte Steuervorteile für den internationalen Energiekonzern Engie in Luxemburg. Foto:  Stephanie Lecocq/dpa
Epoch Times1. Dezember 2021

Die rasant steigenden Datenmengen von Unternehmen und Behörden sollen künftig besser zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden können.

Vertreter des Rates der Mitgliedstaaten einigten sich am Dienstagabend mit einem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Daten-Governance-Gesetz, wie beide Seiten in Brüssel bestätigten. Es war im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden.

Ziel des Gesetzes ist es, durch eine verstärkte Nutzung von Daten Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz, Medizin oder Mobilität voranzubringen. Im Gesundheitswesen tragen Daten beispielsweise zu einer besseren Versorgung bei, ermöglichen bessere personalisierte Behandlungen und helfen bei der Heilung seltener oder chronischer Krankheiten.

Zugleich soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten. Dies soll auch auf Bürger zutreffen, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen.

„Es geht darum, die richtigen Voraussetzungen für einen vertrauensvollen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen“, erklärte die Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Abend zu der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Man schaffe nun ein sicheres Umfeld, in dem Daten zum Nutzen der Gesellschaft und der Wirtschaft zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ausgetauscht werden könnten.

Die politische Einigung zu dem auch unter der Abkürzung DGA (Data Governance Act) bekannten Gesetz muss nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und von der Vollversammlung des Parlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. (dpa/oz)



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