Nur sechs Bundesländer übernehmen Grundsteuer-Bundesmodell

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Eine typische Siedlung von Eigenheimen in Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times16. März 2021

Nur sechs Bundesländer werden das Grundsteuer-Modell des Bundes übernehmen. Die übrigen zehn Länder machen von der neuen „Öffnungsklausel“ Gebrauch und gestalten die Grundsteuer eigenständig aus. Dies geht aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Bundestag über den „Umsetzungsstand der Grundsteuerreform“ hervor, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe, 17. März) berichtet.

Lediglich Brandenburg, Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen das Bundesmodell übernehmen. Sachsen und das Saarland sehen kleinere Abweichungen vor, andere Bundesländer wie Bayern, Hamburg und Hessen planen eigene Modelle.

Insgesamt sieht das Bundesfinanzministerium die Reform auf einem gutem Weg. „Die Umsetzung der Grundsteuerreform verläuft insgesamt planmäßig. Eingetretene Verzögerungen können aus heutiger Sicht kompensiert werden oder werden den rechtzeitigen Abschluss des Projekts nicht gefährden. Bestehende Risiken werden als beherrschbar eingeschätzt“, heißt es zum Stand der Umsetzung.

Eine neue Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt, welche starken Verteilungseffekte die Grundsteuer hat.

„Die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form belastet ärmere Menschen viel stärker als reichere. Das ist schlicht ungerecht“, sagt ZEW-Ökonom Sebastian Siegloch. Wenn Kommunen die Grundsteuer erhöhten, steigt laut der Studie nach spätestens drei Jahren die Warmmiete um diesen Betrag.

Das heißt: Die Grundsteuer wird vollkommen von Vermietern an Mieter durchgereicht. Wenn Kommunen den kommunalen Hebesatz für die Grundsteuer erhöhen, trifft dies daher untere Einkommensschichten überproportional. Deshalb solle die Politik darüber nachdenken, in der Grundsteuer wie bei der Einkommensteuer einen Tarifverlauf einzuführen, so Siegloch.

„Das könnte man zum Beispiel tun, indem man großzügige Freibeträge für kleinere Mietwohnungen erlaubt.“ (dts)



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