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Kein vielfältiges und ausgewogenes Programm

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen Rundfunkbeitrag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über den Rundfunkbeitrag. Die Klägerin macht geltend, die öffentlich-rechtlichen Sender würden ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie böten Rundfunkbeitrag, Bundesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht,öffentlich-rechtlich,Leipzig,.

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Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. (Symbolbild).

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über den Rundfunkbeitrag. Die Klägerin macht geltend, die öffentlich-rechtlichen Sender würden ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm, sondern seien „Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht“.
Auch die Aufsichtsgremien der Sender seien nicht ausreichend staatsfern. Eine Beitragspflicht aller Haushalte sei daher nicht mehr gerechtfertigt. (Az. 6 C 5.24)
In den Vorinstanzen hatte die Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim keinen Erfolg. Einwände gegen das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender und dessen Vielfalt befreiten nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, entschied im Juli 2023 der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Für die Kontrolle der Sender seien deren Aufsichtsgremien zuständig. Diese seien „plural besetzt“.(afp/red)

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