Die Gemeinsame Erklärung 2018: Es geht um Selbstverständlichkeiten

Das Recht steht nicht unter der Politik, sondern über ihr. Die Exekutive ist nicht beauftragt, nach Gutsherrenart zu regieren, sondern, die bestehende Rechtsordnung zu schützen. Das ist einer der Gründe, den Politikwissenschaftler Alexander Glück zur Verteidigung der "Gemeinsamen Erklärung 2018" angibt.
Von 16. April 2018

Es ist ein Wesensmerkmal von Erklärungen und Bekenntnissen, diejenigen, die sie unterstützen wollen, zu einem klaren Standpunkt zu zwingen und diesen vor allen anderen öffentlich zu machen. Ihre Unterstützer lassen sich darauf ein, weil sie sich zu der Sache stellen wollen. Man kann sie dafür in einem ordentlichen Diskurs angreifen, man kann mit ihnen diskutieren und sie dadurch womöglich überzeugen, ihre Meinung zu ändern. Dafür sind nicht nur gute Sachargumente nötig, sondern auch eine ebenfalls offen bekennende Haltung, ein Standpunkt.

Wenn es den Kritikern hingegen näher liegt, die Unterstützer pauschal abzuwerten bis hin zu persönlichen Diffamierungen, wenn sie sie samt und sonders ins rechte Eck stellen oder ihnen zumindest Ahnungslosigkeit bis Dummheit unterstellen, dann vor allem aufgrund eines Mangels an ehrlicher Debattenfähigkeit. Denn Thesen und Bekenntnisse ließen sich noch nie durch Angriffe auf den Menschen, der sie vortrug, widerlegen.

Die Gemeinsame Erklärung 2018 konnte gar nicht schlicht genug formuliert werden, sie konnte diesem stereotypen Angriff gar nicht entgehen. Die Ursache hierfür liegt nicht in ihrem für einen Rechtsstaat geradezu banalen Inhalt, sondern in einem gesellschaftlichen Klima, das längst vom kultivierten Diskurs in das Chaos maßlos übertreibender Schreierei abgekippt ist.

„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“

Ich bin ein Kind der siebziger Jahre, Mutter Sozialarbeiterin, Vater Grundschulleiter in einem sozialen Brennpunkt, beide haben den Krefelder Appell unterschrieben. Sie nahmen uns Kinder mit zum Demonstrieren gegen die Startbahn West und gegen den NATO-Doppelbeschluß. Ich hatte von früher Kindheit an immer auch ausländische Freunde, habe mich immer für fremde Länder und Kulturen interessiert, den Zivildienst im Rettungswesen abgeleistet, im Krankenhaus und in Altenheimen gearbeitet und mich empathisch für meine Mitmenschen eingesetzt. Ich habe Politikwissenschaft studiert (Prof. Falter) und für eine linke Gruppe im StuPa gesessen.

Irgendwann habe ich den Satz gehört, den 1999 auch Richard von Weizsäckers sagte: „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“. Inzwischen ist deutlich erkennbar, daß sich Interessengruppen sogar die Parteien zur Beute gemacht haben. Das mag aus ihrer Sicht zweckrational sein, es steht aber im Widerspruch zu der Gesellschaftsordnung, die für Deutschland mit dem ihm gegebenen grundgesetzlichen Rahmen festgeschrieben worden ist.

Die von manchen Kritikern auf wenig differenzierende Weise verteufelte Erklärung hielt und halte ich aus folgenden Gründen für unterstützungswürdig:

Wir müssen den Rechtsstaat erhalten.

Das Recht steht nicht unter der Politik, sondern über ihr. Die Exekutive ist nicht beauftragt, nach Gutsherrenart zu regieren, sondern, die bestehende Rechtsordnung zu schützen.

Dieses Prinzip hat Helmut Schmidt dabei geleitet, den Staat für nicht erpreßbar zu erklären. Der Staat darf ebensowenig verführbar sein. Der Wert einer entwickelten Rechtsordnung liegt keineswegs darin, daß jeder seinen Willen bekommt, sondern in einem verläßlichen Rahmen, in dem jedem die Werkzeuge zur Verfügung stehen, nach der Erfüllung seiner eigenen Rechtsauffassung zu streben. Dies ist ein Konsens, der uns überhaupt erst den gesellschaftlichen Frieden gebracht hat. Wenn man die Rechtsordnung abschafft, schafft man diese Spielregeln ab und setzt den Frieden aufs Spiel. Zum Schutz der Rechtsordnung aber gehört insbesondere der Schutz der Grenzen.

Wir müssen den Sozialstaat erhalten.

Der deutsche Sozialstaat ist eine Errungenschaft, die nicht vom Himmel gefallen ist. Er kann nicht bestehen ohne eine gesunde Balance von Einzahlung und Auszahlung.

Schon die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, wie fragil dieses System ist. Weit wichtiger ist jedoch eine eindeutige Definition, wer dazugehört und wer nicht. Das soziale Absicherungssystem einer Gesellschaft bezieht sich logischerweise auf diese Gesellschaft selbst. Für alle anderen, die man unterstützen möchte, gibt es viele Transferleistungen: Entwicklungshilfe, Spendenwesen, Ehrenamt.

Das Sozialsystem hingegen wurde von der Gesellschaft errichtet, um alle Teile der Gesellschaft abzusichern. Es kann gar nicht für jeden geöffnet werden, auch wenn er es noch so nötig hat. Man wird auch nicht von einer Gebäudeversicherung, bei der man gar nicht versichert ist, Ersatzleistungen für einen Brandschaden erwarten können.

Einen Sozialstaat kann man nur innerhalb eines Rechtsstaats und klarer geographischer Konturen (also eben: Grenzen) erhalten.

Wir müssen das Asylrecht erhalten.

Schutz und Sicherheit für Menschen in Not ist keine lästige Pflicht, sondern eine humanitäre Errungenschaft ersten Ranges, die unter keinen Umständen aufgegeben werden darf. Gerade deswegen ist es notwendig, den Mißbrauch dieses hohen Rechtsguts sofort zu unterbinden.

Denn der Schutz der Landesgrenzen bedeutet keineswegs eine Abschaffung des Rechts auf Asyl. Im Gegenteil: Wer die Perspektive auf eine Asylanerkennung hat, wird auch an geschützten Grenzen nicht abgewiesen.

Die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung im Grenzschutz hat unter anderem den Sinn, die wirklich Schutzsuchenden von denen zu unterscheiden, die nicht unter das Asylrecht fallen.

Es spricht nichts dagegen, gegen Asylmißbrauch vorzugehen, wenn und wo er auftritt. Und zwar eben gerade im Interesse tatsächlich Flüchtender.

Wir müssen unsere Lebensweise erhalten.

Es gibt keinen Anspruch darauf, überall willkommen geheißen zu werden, ganz gleich, wie man sich benimmt. Übertriebene und falsche Toleranz lädt zur Fehlinterpretation ein und verursacht damit die „Verwerfungen“, vor denen dieses Land schon jetzt steht.

Die Frauenbewegung hat viele Jahrzehnte für die Gleichberechtigung gekämpft. Unsere Gesellschaft ist alles in allem friedlich, nicht aggressiv, introvertiert. Manche sagen: schutzlos. Die Würde des Kindes, der Tierschutz, der Umweltschutz und viele andere Errungenschaften dürfen nicht in Rücksicht auf die religiös begründeten, diametral unterschiedlichen Vorstellungen von Zuwanderern verhandelbar gemacht werden.

Die Bewahrung unserer Lebensweise dient gerade auch den zahlreichen assimilierten oder integrierten Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln. Sie haben sich nicht dafür jahrzehntelang angestrengt, daß sie nun von denjenigen eingeholt werden, deren Gesellschaftsentwurf sie einst zur Auswanderung veranlaßt hat. Die Integration sehr vieler dieser Menschen war kein Automatismus.

Den Einwanderern von heute macht man ein untaugliches und daher verhängnisvoll falsches Angebot, wenn man so tut, als wäre die große, gemeinsame Aufgabe der Integration schon gelöst, wenn man den Deutschen verordnet, ein freundliches Gesicht zu machen.

Die immensen Schwierigkeiten, die sich aus gespielter Willkommenskultur und fehlendem Integrationswillen ergeben, können bereits in allen Bundesländern besichtigt werden.

Asyl, Integration, Zusammenwachsen unter Bewahrung aller Fortschritte, die unsere Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten gemacht hat: Sie sind nur denkbar im Rahmen eines gültigen Rechtsrahmens und sicherer Grenzen. Deshalb ist es für mich völlig selbstverständlich, mich mit denen zu solidarisieren, die dafür friedlich demonstrieren.

Die „Gemeinsame Erklärung“ haben schon mehr als 137. 000 Bürger unterschrieben. Sie wird diese Woche dem Bundestag übergeben.

Der Beitrag erschien zuerst bei Vera Lengsfeld.

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