Flüchtlinge klagen gegen Auswertung ihrer Handy-Daten

Mehrere Flüchtlinge haben gegen die Auswertung ihrer Handys durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt. Seit 2017 darf das Amt die Handydaten von Asylbewerbern auslesen, die sich nicht ausweisen können.
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SymbolbildFoto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times5. Mai 2020

Mehrere Flüchtlinge haben gegen die Auswertung ihrer Handys durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt.

Die Behörde missachte die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden sei, argumentiert laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagausgaben) die Gesellschaft für Freiheitsrechte, welche die Klagen unterstützt.

Die Auswertung der Handys durch das BAMF lasse „sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten zu“, sagte Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Das Amt erlange Zugriff auf Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und E-Mail-Adressen. Geklagt gegen das Auslesen der Handy-Daten haben dem Bericht zufolge Flüchtlinge aus Afghanistan, Kamerun und Syrien. Die Klagen wurden bei den Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart eingereicht.

Die Kläger führen laut den Funke-Blättern auch ins Feld, dass sich das Instrument „untauglich“ erwiesen habe, da Handy-Daten aus technischen Gründen oftmals gar nicht ausgelesen werden könnten.

In einer von den Zeitungen eingesehenen Klageschrift heiße es zudem: „Anders als sonstige Beweismittel in Gerichtsverfahren kann die Qualität und Zuverlässigkeit der Datenträgerauswertung überhaupt nicht überprüft oder in Zweifel gezogen werden.“

Handy-Auswertung zur Feststellung der Identität

Seit 2017 darf das Bundesamt per Gesetz die Handys von Asylbewerbern auswerten, wenn der Flüchtling sich bei der Asylbehörde nicht ausweisen kann, etwa durch einen Reisepass oder ein anderes Dokument.

Das Bundesinnenministerium nannte die Handy-Auswertung auf Nachfrage der Funke-Zeitungen in diesen Fällen „die einzige oder jedenfalls eine wichtige Quelle für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person“. Durch enge Vorgaben werde die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Asylsuchenden gewahrt.

Das BAMF hat dem Bericht zufolge zwischen Anfang 2019 und Ende April dieses Jahres nach eigenen Angaben rund 11.756 Datenträger von Asylantragstellern ausgelesen und gespeichert. Bei gut 4000 Fällen habe das Amt die Daten tatsächlich ausgewertet.

In 60 Prozent der Fälle hätten sich laut BAMF „keine zusätzlichen Erkenntnisse“ ergeben, die für das Asylverfahren relevant seien, heißt es in dem Zeitungsbericht. 38 Prozent der Fälle hätten die ausgewerteten Daten die Angaben des Geflüchteten bestätigt. In nur zwei Prozent der Fälle hätten die Analysen die Aussagen der Asylbewerber widerlegt. (afp)



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