„Größter Tabubruch der jüngsten Geschichte“ – Berliner CDU und FDP klagen gegen rot-rot-grünen Mietendeckel

Ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig? Die Berliner CDU und FDP klagen gegen das gestern vom Senat beschlossene Gesetz. Mit Prof. Dr. Foroud Shirvan gewannen die Fraktionen einen renommierten Rechtswissenschaftler für ihre Klage.
Von 31. Januar 2020

Im Rahmen einer Pressekonferenz gaben heute der Fraktionsvorsitzende der Berliner FDP, Sebastian Czaja, gemeinsam mit dem Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden, Burkard Dregger, offiziell bekannt, dass beide Fraktionen vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof gegen den Mietendeckel klagen werden.

Als „größter Tabubruch der jüngsten Geschichte“ bezeichnete Czaja das gestern mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungskoalition verabschiedete „Mietendeckel-Gesetz“. Er hält das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, wie es offiziell heißt, für eine unverhältnismäßige Enteignung von „Bürgern, die Wohnraum zur Verfügung stellen“.

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Dregger sprach zudem von einer bereits eingetretenen Spaltung in der Stadt – durch das Mietendeckel-Gesetz, die man mithilfe einer gerichtlichen Entscheidung in Sachen Mietendeckel überwinden wolle. Zusammenhalt würde man nicht dadurch schaffen, dass man Mieter und Vermieter gegeneinander aufbringe.

Der CDU-Politiker sagte, man wolle mit dem Klageverfahren vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof in Form einer Normenkontrollklage schnellstmöglich für Rechtssicherheit sorgen. Viele Bürger der Stadt wären aufgrund der jetzigen Situation verunsichert.

Den Bürgern soll dadurch auch ein langer Rechtsweg durch die einzelnen Instanzen erspart bleiben, erklärt der Fraktionsvorsitzende, weiter.

FDP und CDU sehen eine Verletzung der Gesetzgebungskompetenz

Im Rahmen der Pressekonferenz stellten beide Fraktionen auch den Prozessbevollmächtigten für das Klageverfahren Herrn Prof. Dr. Foroud Shirvani, Rechtswissenschaftler und Dozent an der Universität Bonn, vor.

Prof. Dr. Shirvani führt aus, dass es CDU und FDP in dem Klageverfahren schwerpunktmäßig um die Klärung geht, ob beim Berliner Abgeordnetenhaus (Landesebene) die Gesetzgebungskompetenz durch das Mietendeckel-Gesetz verletzt wurde – also ob mit dem Gesetz in Bundeskompetenzen im Mietpreisrecht eingegriffen wurde.

Und es soll geklärt werden, ob eine grundrechtliche Verletzung der Berliner Verfassung durch das Mietendeckel-Gesetz vorliegt. Für die FDP- und CDU-Fraktionen liegt diese vor – durch die Verletzung des Grundrechtes auf Eigentumsgarantie.

Verletzung der Eigentumsgarantie?

Die in der Berliner Verfassung enthaltene Eigentumsgarantie würde durch die festgelegten Mietenobergrenzen des Mietendeckel-Gesetzes verletzt, da sie sich an dem Mietspiegel von 2013 orientieren und die Miete von der ortsüblichen Marktmiete entkoppeln würde. Auch die Regeln zur Absenkung der Mieten als Teil des Mietendeckels, die zur Reduktion bereits vereinbarter Mieten führt, verstoße aus Sicht beider Fraktionen gegen die Eigentumsgarantie der Berliner Verfassung.

Beide Fraktionen schlossen sich zusammen, um das Quorum von 25 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus, das für eine Normenkontrollklage notwendig ist, zu erreichen. Von den 160 Sitzen im Berliner Abgeordnetenhaus belegt die CDU 31, die FDP 12 Sitze – zusammen 43 Sitze. Beide Fraktionen zeigen sich über den Ausgang des Klageverfahrens zuversichtlich.

Linken-Politikerin:  Mietendeckel – „Die einzig verantwortungsvolle Handlungsoption“

Am Donnerstag führte Berlin als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus beschloss das Gesetz mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition, die den Mietendeckel geschlossen ablehnte.

Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen, Klagen gegen den Mietendeckel gelten als sicher.

„Die einzig verantwortungsvolle Handlungsoption“, nannte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) das Gesetz in der Debatte vor der namentlichen Abstimmung. „Der Mietendeckel wird wieder so etwas wie Augenhöhe zwischen Vermietern und Mietern schaffen.“

Die Linken-Bundesspitze begrüßte das Gesetz. „Dies ist ein gemeinsamer Erfolg von Mieterinnen und Mietern, Initiativen und der rot-rot-grünen Landesregierung“, erklärte Bundeschefin Katja Kipping. Auch ihr Kovorsitzender Bernd Riexinger erklärte, Politik und Zivilgesellschaft hätten „in einem gemeinsamen Kraftakt der Immobilienlobby ihre Grenzen aufgezeigt und gewonnen“.

(Mit Material von dpa)



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