G20-Randalierer: Hamburger Datenschutzbeauftragter verbietet Polizei biometrischen Massenabgleich

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat der Polizei den weiteren Massenabgleich von biometrischen Gesichtsdaten bei der Suche nach G20-Randalierern verboten. Johannes Caspar erließ nach eigenen Angaben eine entsprechende Anordnung.
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Die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg eskalierten trotz eines gigantischen Polizeiaufgebots.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times18. Dezember 2018

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat der Polizei den weiteren Massenabgleich von biometrischen Gesichtsdaten bei der Suche nach G20-Randalierern verboten. Am Dienstag erließ Johannes Caspar eine entsprechende Anordnung und forderte Innensenator Andy Grote (SPD) dazu auf, die Datenbanken löschen zu lassen. Der in Deutschland beispiellose Einsatz durch die Sicherheitsbehörden erfolge ohne gesetzliche Grundlage. Dagegen kann der Innensenator klagen.

Caspar kritisiert den automatischen Gesichtsabgleich seit längerem als rechtsstaatlich unzulässig. Bereits im August rügte er die Methode wegen datenschutzrechtlicher Mängel formell. Der Erlass einer rechtsverbindlichen Anordnung erfolgte nach seinen Angaben, weil die Behörden die Technik trotzdem weiter einsetzten.

Nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg vor eineinhalb Jahren hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine riesige Datenbank mit Foto- und Videoaufnahmen aus diversen Quellen aufgebaut, die im gesamten Stadtgebiet entstanden. Mit einer speziellen Software zur Gesichtserkennung wird darin nach Verdächtigen gesucht, um ihnen auf diese Weise etwa bestimmte Straftaten nachweisen zu können.

Nach Angaben Caspars enthält diese Datenbank neben polizeieigenem Bildmaterial von Einsätzen unter anderem auch Videoaufzeichnungen aus Bussen, Bahnen und Bahnhöfen sowie von Medien veröffentlichtes Material. Dazu kommen private Aufnahmen etwa von Smartphones, die Bürger über ein von der Polizei eingerichtetes Portal zur Verfügung stellten. Insgesamt handle es sich um etwa 32.000 Fotos und Videos.

Die Sicherheitsbehörden erfassten damit unterschieds- und anlasslos Menschen in einem biometrischen Verfahren, mit dem sich Verhalten, Bewegungsmuster und soziale Kontakte über ein zeitlich und örtlich nicht eingegrenztes Fenster rekonstruieren ließen, erklärte Caspar. Darunter seien „massenhaft“ Menschen, die zu keinen Zeitpunkt einer Straftat verdächtigt worden seien. Außerdem werde niemand über die Erfassung informiert, es gebe dafür auch keinen Richtervorbehalt.

Eine effiziente Strafverfolgung sei ein „hohes Rechtsgut“, betonte Caspar. „Aber im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint.“ Das Verfahren greife „erheblich“ in Rechte und Freiheiten zahlreicher Menschen ein. Allein der Gesetzgeber könne darüber entscheiden, ob eine derartige neue Fahndungsmethode zulässig sei. Das sei bislang nicht geschehen. Der Einsatz erfolge ohne gesetzliche Grundlage.

Der Innensenator kann demnach vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnung klagen. Diese ist folglich noch nicht rechtskräftig.

Seit den schweren Ausschreitungen vom Juli 2017 fahnden Polizei und Justiz mit großem Aufwand nach Verdächtigen. Weit mehr als 3000 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und über 800 Verdächtige identifiziert. Damals hatte es in Hamburg tagelang Krawalle gegeben, teilweise wurden Geschäfte geplündert und Autos angezündet. (afp)



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