Jeder dritte zurückgekehrte Islamist im Fokus der Polizei

Jeder dritte Islamist, der aus Syrien und dem Irak zurückgekehrt ist, steht im Fokus der Polizei. Diese Personen sollen sich aktiv an Kämpfen beteiligt haben, so die Einschätzung des Bundesinnenministeriums.
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Symbolbild.Foto: Chris Hondros/Getty Images
Epoch Times2. März 2019

Jeder dritte aus der Kriegsregion Syrien und Irak zurückgekehrte Islamist war nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums aktiv an Kämpfen beteiligt. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Diese schätzungsweise 100 Personen sind „unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen“.

Die Sicherheitsbehörden gehen von insgesamt mehr als 1.050 deutschen Islamisten aus, die seit 2013 in Richtung Syrien und in den Irak gereist sind.

Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt seine Schätzungen noch einmal nach oben korrigiert: Etwa 50 Ausreisen seien erst nachträglich bekannt geworden. Etwa 200 mutmaßliche Terrorkämpfer seien ums Leben gekommen und 300 nach Deutschland zurückgekehrt.

CDU-Innenpolitiker: Dürfen IS-Rückkekhrer nicht aufnehmen

Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg warnte davor, der Forderung von US-Präsident Donald Trump nachzugeben und die Rückkehrer aufzunehmen. Das wäre „ein fatal falsches Signal“, sagte Sensburg den Funke-Zeitungen. Es gelte das Recht des Tatortes und damit auch, dass IS-Kämpfer „dort für ihre Taten strafverfolgt werden sollten, wo die Taten begangen wurden“.

Sensburg vertritt die Auffassung, dass jeder, der im Krieg für Terrormilizen gekämpft hat, bereits nach dem geltenden Recht seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren hat, wenn er zwei Pässe hat. Wenn er nur Deutscher ist, darf er nicht ausgebürgert werden, weil er damit staatenlos wäre. Dies verbietet das Grundgesetz.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gesetzesinitiative angekündigt, um den Mehrstaatlern unter den Kämpfern den deutschen Pass zu entziehen und ihre Rückkehr zu unterbinden. Nach Angaben seines Ministeriums soll „eine klare Botschaft an die salafistische Szene in Deutschland gesendet werden“, dass die Teilnahme an Kampfhandlungen einer Terrormiliz neben den strafrechtlichen künftig auch erhebliche staatsangehörigkeitsrechtliche Konsequenzen haben werde.

Zugleich will sich Seehofer mit der Gesetzesänderung ein Instrument für künftige, vergleichbare Situation und Gruppen schaffen. (dts)



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