Mündliche Verhandlungen anberaumt
Maskenlieferungen in der Pandemie: Bundesgerichtshof kündigt Verhandlung an
Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie – mit einer Garantie über 4,50 Euro pro FFP2-Maske – werden endgültig zum Fall für den Bundesgerichtshof. Dieser kündigte an, die Revision in zwei Fällen zuzulassen.

Hintergrund der Streits ist die Beschaffung von FFP-2-Masken zu Beginn der Coronapandemie.
Foto: Marijan Murat/dpa
Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden endgültig zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).
Dieser kündigte an, die Revision in zwei ausgewählten Fällen zuzulassen. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Bundesrepublik in einem Fall dazu verurteilt, 85,6 Millionen Euro zu zahlen. Im anderen Fall fordert der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück, bislang aber ohne Erfolg. (Az. VIII ZR 131/24 und VIII ZR 152/24)
Garantie über 4,50 Euro pro FFP2-Maske
Hintergrund der Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte während der globalen Krise im Frühling 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert.
Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen.
Die Folge waren zahlreiche Prozesse, die an verschiedenen Gerichten verhandelt werden. In Köln ging es einmal darum, dass die gelieferten Masken Mängel gehabt haben sollen. Der Bund erklärte darum den teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Im anderen Fall lieferte der Händler nur einen kleinen Teil der vereinbarten Menge, den noch ausstehenden Teil stornierte der Bund.
Bund legte Beschwerde ein
In beiden Fällen entschied das Oberlandesgericht im Juni und Juli 2024 zugunsten der Lieferanten. Der Bund legte Beschwerde dagegen ein, dass das Oberlandesgericht die Revision zum BGH nicht zuließ. Er wollte die Urteile höchstrichterlich überprüfen lassen.
Der BGH ließ die Revision nun zu, da sie grundsätzliche Bedeutung habe, und kündigte mündliche Verhandlungen an.
Ein Termin dafür stand am Dienstag noch nicht fest, der achte Zivilsenat wollte zunächst die schriftlichen Revisionsbegründungen und -erwiderungen abwarten. Je nach Entscheidung des BGH droht dem Bund ein hoher Schaden. (afp/red)
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