Nach Hakenkreuz-Tweets: Freispruch für Satiriker C.J. Hopkins

Erst war der Saal für die Zuhörerschaft zu klein, dann wollte sich die Richterin bei den Auftaktbildern nicht zeigen. Schließlich wurde die Öffentlichkeit für stürmischen Beifall ermahnt. Eine nicht ganz alltägliche Verhandlung am Berliner Amtsgericht Tiergarten – Epoch Times war vor Ort.
Titelbild
C.J. Hopkins (M.) mit seinem Anwalt Friedemann Däblitz (r.).Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 24. Januar 2024

Tosender Applaus dringt am 23. Januar aus Saal 500 in die Haupthalle des Amtsgerichts Tiergarten.

Der Amerikaner C.J. Hopkins (62) sitzt als Angeklagter vor dem Berliner Amtsgericht. Der seit mehr als 20 Jahren in Deutschland lebende Dramatiker, Autor und politischer Satiriker ist angeklagt, gegen Paragraf 86a, das “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, verstoßen zu haben. Im August 2022 hat er zwei Tweets veröffentlicht, die ein Hakenkreuz zeigen, das hinter einer Maske durchschimmert.

Die Abbildung wurde für die Titelseite seines zuvor erschienenen Buches mit dem Titel „The Rise of the New Normal Reich“ („Der Aufstieg des Neuen Normalen Reiches“) angefertigt. Das Buch wurde nach Aussage von Hopkins von Amazon aus dem deutschen Vertrieb genommen.

Ein Verstoß gegen Paragraf 86a kann mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Es sei denn, die Handlung diene der „staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“.

„Masken – Symbole der Ideologiekonformität“

Beim ersten Tweet vom 24. August 2022 ist über dem Bild mit der Maske ein Text eingefügt:

„Die #Masken sind Symbole der Ideologiekonformität. Das ist alles, was sie sind. Das waren sie schon immer. Hören sie auf, so zu tun, als wären sie jemals etwas anderes, oder gewöhnen sie sich daran, sie zu tragen.#MaskensindkeinmildesMittel“

Ein Screenshot eines Tweets von C.J. Hopkins, der von Twitter gelöscht wurde. Foto: Screenshot Erik Rusch/Epoch Times

Beim zweiten Tweet vom 27. August 2022 ist einerseits wieder die Maske mit dem durchschimmernden Hakenkreuz zu sehen, darunter noch ein Foto von Karl Lauterbach aus einem „Welt“-Artikel. Dazu das Zitat: „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus“ – Karl Lauterbach, August 2022.

Ein Screenshot eines Tweets von C.J. Hopkins, der von Twitter gelöscht wurde. Foto: Screenshot Erik Rusch/Epoch Times

Karl Lauterbach ist seit dem 8. Dezember 2021 Bundesgesundheitsminister und trägt eine Mitverantwortung für eine Vielzahl von erlassenen Corona-Maßnahmen.

Richterin warnt anwesende Öffentlichkeit

Laut Berliner Staatsanwaltschaft liegt mit Hopkins Tweets die Verwendung eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens vor.

Im August 2023 hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten per Strafbefehl zu 3.600 Euro oder 60 Tage in Haft verurteilt. Dagegen legte der Autor Einspruch ein, wodurch es zu der Verhandlung am 23. Januar kam.

Nach einem emotionalen Plädoyer des Angeklagten applaudierte die rund 50-köpfige Zuhörerschaft lautstark und das, obwohl die Richterin am Amtsgericht, Angelika Peck, gleich zu Beginn der Verhandlung die anwesende Öffentlichkeit „vorsorglich“ warnte, sich durch Äußerungen bemerkbar zu machen.

Nach dem Applaus gab es eine Ermahnung, dann folgte die Urteilsverkündung: „Freispruch – das Gericht übernimmt die Kosten der Verhandlung!“

Verwendung des Symbols in Gegnerschaft zur Nazi-Ideologie?

Die Berliner Staatsanwaltschaft, vertreten durch Herrn Bauer, erklärte, dass es ihr bei der Anklage nicht darum gehe, dass es einen Vergleich des Nationalsozialismus mit den staatlichen Corona-Maßnahmen gebe.

Stattdessen gehe es um die Frage, ob bei der Verwendung dieses Symbols auf Anhieb erkennbar war, dass diese in Gegnerschaft zur Ideologie der NS-Herrschaft stehe, begründet der anwesende Staatsanwalt.

Er glaube den Aussagen des Angeklagten, dass er gegen die Nazi-Ideologie sei. Ein Hakenkreuz sei in den Augen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht nötig gewesen, um seine Kritik gegen die Corona-Maßnahmen auszudrücken.

Der Verteidiger von Hopkins erklärte, dass offensichtlich gewesen sei, dass es in den Tweets um einen Vergleich und einen Einsatz für die demokratische Grundordnung ginge. Der Gesetzgeber habe nicht vorgesehen, dass das Hakenkreuz absolut nicht verwendet werden darf.

Der Angeklagte sagte, er kenne sich mit den deutschen Gesetzen aus, habe sich vor Veröffentlichung seiner Tweets mit Paragraf 86 auseinandergesetzt und habe bewusst von dem Hakenkreuz Gebrauch gemacht.

Angeklagter empört über Verhalten der Strafverfolgungsbehörden

Hopkins zeigt sich in seinem Plädoyer empört über die Verfolgung seiner Person durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden aufgrund seiner Tweets.

Vor 20 Jahren verließ er sein Heimatland wegen der „faschistischen Atmosphäre“, die zur Zeit der US-Invasion im Irak im Jahr 2003 in seinem Land herrschte. Er sah in der Militäroperation einen Angriffskrieg, der auf „Lügen der Regierung“ basierte. Daher wanderte er nach Deutschland aus und baute sich hier ein neues Leben auf.

„Ich glaubte, dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte der letzte Ort auf der Erde sein würde, der jemals wieder etwas mit irgendeiner Form von Totalitarismus zu tun haben würde“, so Hopkins.

„Menschen haben bedingungslos Befehle befolgt“

Hopkins sagte, es habe ihn verwundert zu beobachten, wie letzte Woche Hunderttausende in ganz Deutschland auf die Straße gingen, um gegen Rechtsextremismus und Faschismus zu protestieren.

Denn viele dieser Menschen hätten 2020 bis 2023 damit verbracht, „bedingungslos Befehle zu befolgen, offizielle Propaganda nachzuplappern und jeden zu dämonisieren, der es wagte, das verfassungswidrige und autoritäre Vorgehen der Regierung während der sogenannten COVID-Pandemie infrage zu stellen“.

Bei einer einfachen Internetsuche hätte man leicht herausfinden können, dass er sich seit über dreißig Jahren in seinen Werken gegen Faschismus, Autoritarismus und Totalitarismus ausspreche.

„Und doch wird mir von den deutschen Behörden vorgeworfen, Pro-Nazi-Propaganda zu verbreiten“, so der Autor.

In seinen zwei Tweets und seinen Essays habe er den Aufstieg einer neuen Form des Totalitarismus mit dem Aufstieg der bekanntesten Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts, dem deutschen Nationalsozialismus, verglichen.

„Wir stehen wieder einmal an einem Scheideweg“

Er werde weiterhin Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen beiden Formen des Totalitarismus analysieren und vergleichen, sich gegen Totalitarismus wehren und seine Leser davor warnen.

Wir stünden „wieder einmal an einem Scheideweg“ – nicht nur in Deutschland, sondern auch im gesamten Westen, so der Satiriker.

Der eine Weg führe zurück zum Rechtsstaat, zu demokratischen Prinzipien – der andere Weg führe zum Autoritarismus, zu Gesellschaften, in denen Autoritäten per Dekret und Gewalt regieren würden und das Gesetz nach Belieben verdrehten.

In so einem System bestimmten die Behörden darüber, was Realität sei und was nicht, und brächten jeden zum Schweigen, der nicht der gleichen Meinung sei. „Das ist der Weg zum Totalitarismus“, so Hopkins.

Mehrfach ist er während seines Plädoyers den Tränen nah – die Stimme versagt.

Sein Plädoyer endet mit den Worten: „Wir sind diesen Weg schon einmal gegangen. Bitte, lass es uns nicht noch einmal tun.“ Dann erschallt im Gerichtssaal tosender Applaus und Unterstützungsrufe sind zu hören.

Richterin: „Es waren vielleicht nicht alle dumme Schafe“

Die Richterin ermahnt daraufhin die Zuhörerschaft und erklärt anschließend, dass der Angeklagte freigesprochen ist. Sie sehe in den Tweets eine Distanzierung von einem totalitären System.

Sie kritisiert allerdings eine in ihren Augen gegeben Darstellung im Plädoyer von Hopkins:

„Es waren vielleicht nicht alle dumme Schafe, die einfach folgten, vielleicht waren sie von den Aussagen der Wissenschaftler einfach überzeugt.“ In dem bedingungslosen Befolgen von Maßnahmen stecke nicht nur blindes Folgen, sondern Rücksicht auf andere, so Peck.

Ihre Urteilsbegründung beendete sie mit den Worten: „Nach meiner Einschätzung war das „ideologisches Geschwurbel“, aber das ist nicht strafbar.“

„Illegale Zensur durch Twitter“

Für den Verteidiger von Hopkins, dem Berliner Rechtsanwalt Friedemann Däblitz, war es einerseits ein Sieg für die Kunst- und Meinungsfreiheit, anderseits zeige ihm das Gerichtsurteil, dass die damals durch Twitter gelöschten Tweets legal waren und eine Zensur stattfand, ohne dass sein Mandant eine Möglichkeit hatte, sich zur Wehr zu setzen.

Damals habe es eine Meldung von einem hessischen CyberCompetenceCenter „Hessen 3C“ ans Bundeskriminalamt (BKA) und gleichzeitig an Twitter gegeben. Twitter wurde aufgefordert, die Tweets zu löschen. „Twitter machte das dann auch“, so der Anwalt.

Der ganze Prozess und die dadurch entstandenen Kosten seien eine große Belastung für seinen Mandanten gewesen.

Daher könne er hier nicht von einem vollständigen Sieg der Kunst- und Meinungsfreiheit sprechen, sondern beides habe durch das gesamte Verfahren erheblich gelitten.

„Man muss sich fragen, ob hier nicht doch Kritiker der Regierung ganz bewusst strafrechtlich verfolgt wurden, damit diese Regierung ihre Politik durchziehen kann“, so Däblitz.

Das Gericht wollte nach der Urteilsverkündung keine Stellungnahme abgeben. Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn keine der beiden Seiten innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.



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