Seehofer räumt Fehler im Asylverfahren eines Chemnitzer Tatverdächtigen ein

Bundesinnenminister Seehofer hat Fehler bei der Überprüfung des Messerstechers von Chemnitz durch die Behörden eingeräumt.
Titelbild
Tatort in ChemnitzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. September 2018

Im Zusammenhang mit einem der Tatverdächtigen im Fall des getöteten Manns in Chemnitz hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) Fehler bei der Überprüfung durch die Behörden eingeräumt.

Im Fall des tatverdächtigen Irakers habe es im Rahmen des Asylverfahrens Versäumnisse bei der Kommunikation zwischen den Behörden und Verzögerungen bei der Überprüfung der Dokumente gegeben, erklärte Seehofer am Dienstag in Berlin.

Der tatverdächtige Iraker hätte demnach im Jahr 2016 nach Bulgarien, wo er zunächst einen Asylantrag gestellt hatte, zurückgeführt werden können. Die Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „hätte hier besser sein müssen“, erklärte Seehofer. „Solche Verzögerungen und Fehler müssen wir in der Zukunft verhindern.“

Die dem sächsischen Innenministerium nachgeordnete Landesdirektion Sachsen hatte bereits vor einigen Tagen hinsichtlich der verpassten Abschiebung nach Bulgarien mitgeteilt, die zentrale Ausländerbehörde sei Mitte 2016 irrtümlich davon ausgegangen, dass die Frist für die Überstellung des Irakers bereits abgelaufen sei.

Seehofer räumte zudem ein, dass auch die Untersuchung der von dem Mann vorgelegten Dokumente „zu lange gedauert“ habe. Dies sei darauf zurückzuführen, dass das Bamf über zu wenige hochspezialisierte Dokumentenprüfer verfüge. Seehofer verwies darauf, dass er sich als Bundesinnenminister bereits vor Monaten für mehr Personal eingesetzt habe, damit die Überprüfung deutlich schneller erfolgen kann. „Denn klar ist: Es muss schnellstmöglich geklärt werden, ob Dokumente echt sind und damit die Identität eines Asylantragstellers feststeht“, betonte Seehofer.

Der von dem Iraker bei der Anhörung im Asylverfahren im vergangenen November vorgelegte Reisepass, die Staatsangehörigkeitsurkunde und ein irakischer Personalausweis waren „Totalfälschungen“, wie die im Juni abgeschlossene Überprüfung demnach ergab. Laut Bundesinnenministerium arbeitet das Bamf mit den Strafverfolgungsbehörden eng zusammen, um die Identität des Tatverdächtigen aufzuklären. Dessen Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt, die Ablehnung sei aber noch nicht rechtskräftig.

Der Iraker wird gemeinsam mit einem Syrer verdächtigt, vor mehr als einer Woche in Chemnitz einen 35-jährigen Deutschen erstochen zu haben. Wegen des Tötungsdelikts sitzen beide in Untersuchungshaft. Nach der Tat kam es in der sächsischen Stadt mehrfach zu Demonstrationen auch rechter Gruppierungen, es soll dabei auch zu Angriffen auf Ausländer gekommen sein.

Der zweite Tatverdächtige stellte laut Bundesinnenministerium im Mai 2015 einen Asylantrag. Im September desselben Jahres sei dem Syrer die Anerkennung als Flüchtling gewährt worden. Im Rahmen der Regelüberprüfung wurde demnach mittlerweile das Widerrufsverfahren eingeleitet, dabei würden auch die Angaben des Manns zu seiner Identität geprüft. Seehofer hatte sich am Montag mit Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer getoffen und sich dabei nach eigenen Angaben „zu den asylrechtlichen Hintergründen der beiden Tatverdächtigen von Chemnitz berichten lassen“. (afp)



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