Spahn: Kostenpflichtige Corona-Schnelltests ab 11. Oktober

Hier die neuesten Kurznachrichten zum Thema Corona aus aller Welt:
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2G-Hinweisschild. Symbolbild.Foto: Axel Heimken/dpa/dpa
Epoch Times16. September 2021

16:35 Uhr: Spahn: Kostenpflichtige Corona-Schnelltests ab 11. Oktober

Die Kostenübernahme von Corona-Schnelltests für einzelne Bevölkerungsgruppen läuft Ende des Jahres aus. „Wir werden für alle Kinder über zwölf Jahren und für Schwangere bis Ende des Jahres die Kosten übernehmen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der „Welt“ (Freitagausgabe). „Für beide Gruppen ist die Impf-Empfehlung erst kürzlich gekommen“, so Spahn.

„Sie haben in diesen Wochen die Chance, sich impfen zu lassen.“ Kommende Woche wird eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft treten. „Wir setzen den Beschluss der Ministerpräsidenten um: Ab dem 11. Oktober werden für alle, die sich impfen lassen könnten, Bürgertests kostenpflichtig“, so der CDU-Politiker.

Das Impfen sei eine freie persönliche Entscheidung. „Aber sie betrifft immer auch die anderen, es geht auch um gegenseitigen Schutz. Wer sie nicht wahrnimmt und sich nicht impfen lässt, der muss dann eben die Kosten für Tests selbst tragen.“

12:35 Uhr: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflichten

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Klagen gegen die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in Schulen vorerst abgelehnt.

Das Tragen medizinischer Masken sei in geschlossenen Räumen und an belebten Orten mit häufigen Besucherwechseln nach derzeitigem Stand noch eine „notwendige Infektionsschutzmaßnahme“, urteilte das Gericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag in mehreren Normenkontrollverfahren. Auch für Geimpfte und Genesene sei die Pflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiter erforderlich.

Wie das Gericht weiter ausführte, sind Corona-Infektionen auch bei Geimpften und Genesenen nicht ausgeschlossen. Zugleich liege die Impfquote in Niedersachsen mit derzeit knapp 64 Prozent noch in einem Bereich, in dem eine Überlastung des Gesundheitssystems bei „einer dynamischen Entwicklung“ allein durch eine Vielzahl von Erkrankungen von Ungeimpften oder noch nicht vollständig Geimpften drohe.

Dies gelte auch im Zusammenhang des Schulunterrichts, weil Kinder Infektionen in ihr familiäres Umfeld weitergeben könnten.

Die Beschlüsse fielen in drei voneinander unabhängigen Verfahren. Laut Gericht hatte sich zum einen ein Bürger aus Hannover gegen die allgemeinen Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, an belebten öffentlichen Orten sowie im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr gewehrt. In zwei weiteren Verfahren gingen zum anderen Eltern im Namen schulpflichtiger Kinder gegen die Maskenpflicht in Schulen vor. (Az 13 MN 369/21, 13 MN 384/21 und 13 MN 396/21)

6:52 Uhr: Lauterbach für Verkürzung der Quarantäne für Ungeimpfte

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält es für angebracht, die Quarantäne für Ungeimpfte auf zehn Tage herunterzusetzen. „Eine Verkürzung der Quarantäne auf zehn Tage für Kontaktpersonen ersten Grades mit einer abschließenden PCR-Freitestung halte ich für eine angemessene Lösung“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Die zehntägige Quarantäne beziehe diejenigen mit ein, die gerade positiv sind und die, die es noch werden könnten.

„Eine kürzere Quarantäne würde Probleme bringen“, so der SPD-Politiker. Das Robert-Koch-Institut hatte seine Empfehlung zur Quarantäne-Dauer für Ungeimpfte nach einem Corona-Erstkontakt von 14 auf zehn Tage gesenkt. Zudem können Ungeimpfte sich mit einem negativen PCR-Testergebnis ab dem fünften Tag und mit einem Schnelltest ab dem siebten Tag aus der Quarantäne freitesten.

Das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat die Empfehlung bereits umgesetzt. Zustimmung für die Zehn-Tage-Regel kommt auch von Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. „Die Verkürzung der Quarantäne für Erwachsene halte ich für vertretbar“, sagte der Politiker dem RND. „Allerdings sehe ich ein generelles Freitesten bereits ab dem fünften Tag kritisch.“ In jedem Fall solle eine Verkürzung der Quarantäne ausschließlich über einen PCR-Test möglich sein. Das müsse auch für Schulen gelten.

6:40 Uhr: Ausschreitungen bei Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Slowenien

In der slowenischen Hauptstadt Ljubljana ist es am Mittwoch zu Ausschreitungen bei Protesten gegen eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen gekommen. Die Sicherheitskräfte reagierten mit Wasserwerfern und Tränengas auf Demonstranten, die Flaschen, Steine und Feuerwerkskörper auf die Einsatzkräfte warfen. Laut Polizeiangaben nahmen rund 8000 Menschen an den Protesten teil.

Mehrere Polizisten seien verletzt und einige Demonstranten festgenommen worden, berichtete die Nachrichtenseite N1.

Die jüngsten Corona-Regelungen in Slowenien machen seit Mittwoch ein sogenanntes PCT-Zertifikat zur Voraussetzung für die Teilnahme an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Es wird etwa beim Betreten von Geschäften verlangt oder um zur Arbeit zu gehen. Das Zertifikat erhält nur, wer entweder geimpft, getestet oder nach einer Corona-Infektion genesen ist.

In Slowenien war die Zahl der Corona-Fälle zuletzt wieder angestiegen. Bisher sind aber nur rund 45 Prozent der Bevölkerung geimpft.

6:30 Uhr: Lindner zum 2G-Modell: „Halte ich für unverhältnismäßig“

FDP-Chef Christian Lindner spricht sich gegen die Anwendung des 2G-Modells aus, bei dem nur Genesene oder Geimpfte Zutritt zu Räumlichkeiten oder Veranstaltungen haben. Ungeimpfte stellten vor allem ein Risiko für sich selbst dar, was „gegenüber der Allgemeinheit verantwortbar“, sagte er dem Wochenmagazin „die Zeit“. Lindner plädierte dafür, dass auch negativ Getestete „weiterhin Zugang zum gesellschaftlichen Leben haben“ sollten – die 2G-Regelung sei für ihn eine „Form der Lenkung“ und „unverhältnismäßig“.

Der Liberale zeigte sich im Hinblick auf mögliche neue Freiheitseinschränkungen überzeugt, dass auch eine Maskenpflicht „an vielen Stellen schlicht nicht mehr“ gebraucht werde. Einen weiteren Lockdown hält Lindner gegenwärtig für nicht erwartbar. Dieser müsse politisch ausgeschlossen werden.

+++ 15. September +++

15:20 Uhr: AfD beklagt 2G-Regel

Die AfD in Hessen beklagt, Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) habe verkündet, dass ab Donnerstag die 2G-Regel möglich wird.

Der Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Volker Richter sagte dazu: „Damit hat die Landesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Zweiklassengesellschaft gemacht und das auch noch mit einer völlig absurden Regelung. Denn während Geimpfte und Genesene nach wie vor ansteckend sein können und negativ Getestete ohne Krankheitssymptome es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sind, können jetzt genau die ausgeschlossen werden, von denen die geringste Gefahr ausgeht. Das lässt sich nur noch als Schikane von Ungeimpften und als de facto Einführung eines indirekten Impfzwanges erklären. Die Landesregierung hat die Grundlage geschaffen, gesunde Menschen vom öffentlichen Leben weitgehend auszuschließen. Anstatt endlich dauerhafte Erleichterungen für alle zu beschließen, wird ein indirekter Impfzwang befördert. Das ist für eine freiheitliche Demokratie ein Armutszeugnis.“

14:00 Uhr: Kabinett verlängert erleichterten Zugang zu Kurzarbeit

Firmen und Beschäftigte mit Problemen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erhalten weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit. Das Bundeskabinett ließ eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren.

So werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres voll erstattet. Bisher sind Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf Betriebe begrenzt, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, auch die Beiträge werden bisher nur bis zu diesem Datum voll erstattet.

Vom 1. bis 25. August hatten Unternehmen für 68.000 Menschen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Viele der Anzeigen gingen laut Bundesagentur für Arbeit nicht mehr auf die Corona-Krise zurück. Laut Verordnung brauchen von der langen Dauer der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen stark belastete Unternehmen jedoch weiter einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen – insbesondere in der Unterhaltungsbranche, im Einzelhandel, in der Reise- und Tourismusbranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das gilt zum Beispiel, wenn Unternehmen auch nach Lockerungen kurzfristig erneut Kurzarbeit einführen müssen.

Arbeitsminister Hubertus Heil sagte: „Kurzarbeit hat in der Krise geholfen. Über zwei Millionen Arbeitsplätze wurden gesichert, es ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal.“ Die Zahl der Kurzarbeiter sei zwar zurückgegangen, sagte der SPD-Politiker im RTL/ntv „Frühstart“ weiter. Aber es gebe Branchen, die hart getroffen seien, das Veranstaltungsgewerbe etwa. „Man darf nicht am falschen Ende sparen.“ Die Verlängerung führt zu Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von rund 1,2 Milliarden Euro.

10:15 Uhr: In Frankreich gilt Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute

In Frankreich gilt seit Mittwoch eine Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehrleute. Etwa 2,7 Millionen Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Pflege- und Rettungsdiensten sowie der Feuerwehr müssen nun mindestens mit einer Dosis geimpft sein.

Vom 15. Oktober an ist eine doppelte Impfung nötig. Wer sich nicht daran hält, soll vom Dienst suspendiert werden und kein Gehalt mehr bekommen. Gegen die Regelung waren in den vergangenen Wochen zehntausende Franzosen auf die Straße gegangen.

8:37 Uhr: Unbekannte verüben Brandanschlag auf Impfzentrum in Sachsen

Im sächsischen Vogtlandkreis hat es nach Angaben der Polizei einen Brandanschlag auf ein Impfzentrum gegeben.

Drei Unbekannte sollen am Dienstagabend Bierflaschen mit einer brennbaren Flüssigkeit auf das Gebäude in Treuen geworfen haben, wie die Polizei mitteilte. Es wurde den Angaben zufolge niemand verletzt, einen größeren Schaden gab es ebenfalls nicht. Laut Zeugen sollen die Täter in einer roten Limousine geflüchtet sein.

Die Hintergründe der Tat sowie weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

7:47 Uhr: Zahl der Selbständigen unter Hartz-IV-Aufstockern stark gestiegen

Die Zahl der Selbstständigen, die mit Hartz IV aufstocken müssen, ist seit Beginn der Corona-Pandemie kontinuierlich gestiegen und bleibt seit Anfang 2021 auf hohem Niveau. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, über die das „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Im April mussten 79.027 Selbständige aufstocken.

Zum Vergleich: Im Februar 2020 – dem letzten Monat ohne Lockdown – waren es noch 67.137 Aufstocker. Das entspricht einer Zunahme von rund 15 Prozent. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge erreichte die Zahl der selbstständigen Aufstocker ihren Höhepunkt im März 2021: Da waren es 80.010 Selbstständige, die aufstockende Leistungen bekommen haben. Die Zahlen befinden sich seit Anfang 2021 in etwa auf diesem Niveau. Beispielsweise mussten im Februar diesen Jahres 79.975 Selbstständige aufstocken.

7:00 Uhr: In Frankreich gilt ab Mittwoch Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehr

In Frankreich gilt ab Mittwoch eine Corona-Impfpflicht für alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Pflegediensten sowie für Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Feuerwehr. Gesundheitskräfte, die nicht mindestens eine erste Impfdosis erhalten haben, müssen von Mittwoch an mit Sanktionen rechnen. Wer bis zum 15. Oktober nicht vollständig immunisiert ist, dem drohen Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot.

Gegen die Regelung waren in den vergangenen Wochen zehntausende Franzosen auf die Straße gegangen. Umfragen zufolge befürworten allerdings bis zu drei Viertel der Franzosen die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal. Insgesamt sind inzwischen etwa 70 Prozent der französischen Bevölkerung geimpft.

06:50 Uhr: Neue Kriterien und Impfstatus-Auskunft in Kraft getreten

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter sind am Mittwoch mehrere Neuregelungen in Kraft getreten.

Dabei geht es unter anderem um Bewertungskriterien der Pandemielage und Auskünfte zum Impfstatus von Beschäftigten. Sie waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.

Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

+++ 14. September +++

15:20 Uhr: Landesregierung in Sachsen-Anhalt beschließt 2G-Optionsmodell

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat die Einführung eines 2G-Optionsmodells für Veranstaltungen und Betriebe beschlossen. Mit der am Dienstag in Magdeburg vorgestellten überarbeiteten Rechtsverordnung können Unternehmen und Veranstalter entscheiden, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Es handle sich ausdrücklich um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung, erklärte die Landesregierung.

Veranstalter und Betriebe, die sich für das 2G-Zugangsmodell entscheiden, müssen weder Abstandsregeln noch die Maskenpflicht oder Kapazitätsbegrenzungen einhalten. Im Vorfeld muss das Modell dem Gesundheitsamt gemeldet und per Aushang oder Hinweis am betreffenden Ort öffentlich gemacht werden. Es ist auch möglich, dass 2G-Modell im stunden- oder tageweisen Wechsel mit dem 3G-Modell zu wählen. 3G heißt, dass auch Getestete kommen dürfen.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte: „Mit dem 2-G-Zugangsmodell wollen wir wieder volle Räume in der Gastronomie, in der Kultur und weiteren Bereichen ermöglichen.“

Grundsätzlich wäre mit der Regelung eine Vollauslastung für Sport- und Kulturstätten mit einer Gesamtkapazität bis zu zehntausend Menschen möglich. Darüber hinaus gilt, dass bis zur Hälfte der Höchstbelegung zuzüglich weiterer 5.000 Menschen möglich sind, maximal aber 25.000 Menschen.

14:40 Uhr: Kanzleramtschef schließt „Eskalationsstufe 2G“ nicht aus

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat mit Blick auf die Zeit nach der Bundestagswahl und den Herbst klargestellt, dass härtere Maßnahmen für Ungeimpfte nicht ausgeschlossen seien. Dies hänge allerdings von der Situation in den Krankenhäusern sowie von einem hohen Infektionsgeschehen in Schulen ab, sagte er der RTL/n-tv-Redaktion. In diesem Fall könne man „die Eskalationsstufe 2G grundsätzlich nicht ausschließen“.

Das gelte aber nur dann, wenn man diese „Überlastungszeichen“ im Gesundheitswesen sehe und das sei momentan nicht der Fall.

14:25 Uhr: Infiziert trotz Corona-Impfung: Frankreich will Wirkung von J&J-Impfstoff prüfen

Die französische Medikamentenbehörde will die Schutzwirkung des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson näher untersuchen. Es sei eine hohe Zahl von Impfdurchbrüchen bei Menschen gemeldet worden, die den Ein-Dosen-Impfstoff erhalten hatten, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der Behörde ANSM. Einige der Infektionen seien schwer oder sogar tödlich verlaufen.

Bei gut einer Million Impfungen mit Johnson & Johnson, die in Frankreich verabreicht wurden, hat es demnach 32 Corona-Infektionen gegeben. Vier Menschen seien gestorben. Die Patienten mit schwerem Verlauf seien alle vorerkrankt gewesen.

Bei geimpften und dennoch infizierten Patienten auf zwei Intensivstationen seien J&J-Impflinge zudem „überrepräsentiert“. Konkret handle es sich um vier von sieben Fällen in Marseille und drei von sechs Fällen in Tours.

Deswegen solle nun eingehender untersucht werden, ob der Impfstoff möglicherweise weniger wirksam sei. Die französische Gesundheitsbehörde hatte bereits im August empfohlen, eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson durch eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes wie Biontech/Pfizer oder Moderna zu ergänzen.

14:15 Uhr: Berlin führt 2G-Optionsmodell für Veranstaltungen und Gastronomie ein

Der Berliner Senat hat die Einführung eines 2G-Optionsmodells für Veranstaltungen und Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Rechtsverordnung ermöglicht etwa in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, wenn diese lediglich Geimpfte und Genesene einlassen, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Die neue Regelung soll voraussichtlich am Samstag in Kraft treten.

Das Optionsmodell betrifft etwa körpernahe Dienstleistungen, Freizeitangebote, Zoos, Sport oder Spielhallen. Wo eine 2G-Regelung umgesetzt wird, entfällt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands oder der Maskenpflicht. Somit könnten etwa in der Gastronomie wieder mehr Gäste zugelassen werden.

Bei Großveranstaltungen, die nur Geimpfte oder Genesene zulassen, erlaubt die neue Verordnung eine hundertprozentige Auslastung bei maximal 25.000 Teilnehmern. Die 2G-Regelung kann auch nur für einzelne Tage oder begrenzte Zeiträume angewandt werden.

„Wir haben in Berlin mit dieser Rechtsverordnung eine sehr strikte 2G-Regelung eingeführt – das heißt, es gibt wirklich keine Ausnahmen“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Wo nur Geimpfte oder Genesene eingelassen würden, müsse auch das Personal geimpft oder genesen sein.

Von der 2G-Option ausgenommen seien „grundsätzliche Versorgungsbereiche“, darunter der Einzelhandel, Gottesdienste, Parteiversammlungen und Wahlen, damit niemand ausgeschlossen werde.

14:15 Uhr: Baden-Württemberg setzt bei vollen Intensivstationen auf 2G

In Baden-Württemberg tritt am Donnerstag ein neuer Dreistufenplan bei den Corona-Maßnahmen in Kraft. Damit ist künftig die sogenannte Sieben-Tage-Hospitalisierung auf Intensivstationen oder die Zahl der im Land mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten der entscheidende Maßstab für strengere Maßnahmen, wie Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag sagte.

Neu ist dabei eine dritte Stufe, die vorsieht, dass an Veranstaltungen des öffentlichen Lebens nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen, während Tests von Ungeimpften nicht mehr ausreichen.

Diese dritte Stufe tritt bei zwölf neuen Corona-Fällen auf baden-württembergischen Intensivstationen innerhalb von sieben Tagen oder bei einer Gesamtzahl von 390 Corona-Intensivpatienten in Kraft. Dann sind für Nichtgeimpfte auch private Feiern auf zwei Haushalte beschränkt.

Baden-Württemberg wolle damit als erstes Land unter bestimmten Voraussetzungen 2G-Regelungen einführen. „Damit setzen wir in Deutschland erneut ein Benchmark“, sagte Lucha.

13:05 Uhr: Stiko-Chef hält Impfungen gegen Grippe und Corona zusammen für unbedenklich

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, hat eine Grippeschutzimpfung zusammen mit einer Impfung gegen das Coronavirus für unbedenklich erklärt. Nach allen vorliegenden Daten „scheint das kein großes Problem zu sein“, sagte er am Dienstag im Mitteldeutschen Rundfunk. Es gebe keine Hinweise darauf, dass bei einer gleichzeitigen Impfung einer der beiden Impfstoffe nicht mehr wirke.

Angesichts der vergangenen ausgefallen Grippesaison hält Mertens eine Grippeimpfung in diesem Jahr für nötig. Dazu rate er vor allem den Menschen, die ein Risiko für eine schwere Grippeerkrankung hätten. Sie seien gefährdet, wenn es in diesem Jahr weniger Hygiene- und Abstandsregeln wie eine Maskenpflicht gebe.

Befürchtungen, dass die Grippeimpfstoffe wegen zu weniger Daten aus der vergangenen Saison nicht ausreichend wirksam sein könnten, hält der Stiko-Chef für unbegründet. Influenzaviren würden überall auf der Welt das gesamte Jahr über untersucht. „Man kann schon davon ausgehen, dass die Grippeimpfstoffe, die jetzt produziert werden, auch eine Wirksamkeit haben“, sagte Mertens.

13:00 Uhr: Putin muss sich nach Kontakt zu Corona-Infizierten selbst isolieren

Nach Corona-Fällen in seinem nahen Umfeld muss sich Russlands Präsident Wladimir Putin in Selbstisolation begeben. Der Kreml teilte am Dienstag mit, Putin gelte als „Kontaktperson“, sei selbst aber „bei bester Gesundheit“. Der russische Präsident könne aufgrund der Quarantäne nicht persönlich an einem Gipfeltreffen in Tadschikistan teilnehmen.

Putin habe einen Corona-Test gemacht, teilte Regierungssprecher Dmitri Peskow mit, ohne das Ergebnis zu nennen. Der Präsident ist eigenen Angaben zufolge gegen das Coronavirus geimpft.

Die derzeitige, durch die Delta-Virusvariante ausgelöste Corona-Welle trifft Russland besonders hart, zumal die Impfbereitschaft in dem riesigen Land gering sei. Auch die Appelle von Putin, sich immunisieren zu lassen, haben die Impfbereitschaft nicht nachweislich erhöht.

12:30 Uhr: Zwei Drittel der Deutschen gegen Corona geimpft

Im Rahmen der Corona-Impfkampagne sind mittlerweile zwei Drittel der Bundesbürger wenigstens einmal geimpft worden: Die Zahl der erstmaligen Corona-Impfungen stieg bis Dienstag auf 55,38 Millionen an. Das zeigen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die bundesweite Impfquote (ohne Zweitimpfungen) liegt damit bei 66,6 Prozent der Bevölkerung (Vortag 66,5 Prozent). 51,79 Millionen Bürger haben beide Impfdosen erhalten, was einer Quote von 62,3 Prozent entspricht (Vortag: 62,2 Prozent).

11:25 Uhr: Niedersachsen führt freiwillige 2G-Option für weitere Branchen ein

Niedersachsen führt eine freiwillige 2G-Option für viele weitere Branchen ein. Wie Regierungschef Stephan Weil (SPD) am Dienstag im Landtag in Hannover ankündigte, dürfen künftig etwa Gastronomen sowie Betriebe in Bereichen wie Kultur und Sport auf eigenen Wunsch hin nur Geimpfte und Genesene einlassen. Besucher, die lediglich einen Coronatest vorlegen, müssten draußen bleiben. Im Gegenzug werden dann die Masken- und Abstandspflicht ausgesetzt.

Die Ausweitung der 2G-Regel sei ein „Beitrag zu Normalisierung des öffentlichen Lebens“ in Niedersachsen, sagte der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung. Vollständig geimpfte Bürger hätten das Anrecht, „ihr altes Leben“ wieder „uneingeschränkt“ führen zu können. Erwachsene, die sich gegen eine Schutzimpfung entschieden, müssten hingegen „für die Folgen ihrer Entscheidung einstehen“.

Sollte sich die Coronalage wie von Experten erwartet künftig wieder verschärfen, stehe Ungeimpften ein „schwieriger Herbst und Winter“ bevor, fügte Weil an.

Die niedersächsische Regierung werde eine Überlastung von Kliniken und eine unkontrollierte Infektionsverbreitung mit „aller Entschiedenheit“ verhindern. Die Geimpften würden dann allerdings von Einschränkungen verschont bleiben, weil von ihnen „keine nennenswerte Gefahr“ mehr ausgehe.

Auch in Niedersachsen gilt generell ein Corona-Warnstufenkonzept, aus dem sich Schutzmaßnahmen und Auflagen ableiten. Derzeit befindet sich Niedersachsen vielfach in der Stufe eins. Für viele Dienstleistungen und Veranstaltungen ist daher in den betroffenen Regionen das 3G-Modell obligatorisch.

7:00 Uhr: Spahn: Bund und Länder suchen gemeinsame Linie bei Lohnersatzleistung für Ungeimpfte

Im Streit um die Entschädigung für Verdienstausfälle von Ungeimpften, die sich in Quarantäne begeben müssen, wollen Bund und Länder eine gemeinsame Regelung vorlegen. „Wir versuchen, mit den Ländern eine gemeinsame Linie bei der Lohnersatzleistung zu finden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Demnach wollen die Gesundheitsminister der Länder am Mittwoch eine übergreifende Einigung erzielen.

Es geht um einen Passus im Infektionsschutzgesetz. Demnach bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.

Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt, weil in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand. Einige Bundesländer haben allerdings inzwischen ein Ende der Lohnersatzleistungen beschlossen oder ziehen dies in Erwägung. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig.(afp/dpa/dts/red)



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