„Volksverhetzer“-Urteil steht weiter - Corona-Kritiker scheitert vor Gericht
Ein Lehrer wurde aufgrund zweier kritischer Videos zu den Corona-Maßnahmen in Berlin wegen Volksverhetzung verurteilt. In der Berufung wurde das Strafmaß reduziert, der Schuldspruch wegen Volksverhetzung blieb jedoch bestehen.

Rüdiger Borrmann im Amtsgericht Tiergarten nach seinem Schuldspruch.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Der ehemalige Berliner Medienpädagoge Rüdiger Borrmann (64) scheiterte am Mittwoch, 2. April, teilweise mit seiner Berufung am Landgericht Berlin. Im Januar des Vorjahres war er vom Berliner Amtsgericht wegen eines Vergleiches zwischen der Corona-Politik der Bundesregierung und dem Nationalsozialismus nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Das Urteil sah eine Geldstrafe von 3.000 Euro (120 Tagessätze à 25 Euro) vor. Ab einer rechtskräftigen Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Richterin sieht „geistigen Brandbeschleuniger“
In den Augen der Richterin am Amtsgericht, Kerstin Stoppa, habe der angeklagte Berufsschullehrer mit seinen Videos, die die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisierten, als „geistiger Brandbeschleuniger“ gewirkt.
In seiner Kritik, die er in den Videos vom Sommer 2021 (Video 1 und Video 2) ausdrückte, stellte sie eine „Gleichsetzung des historischen Unrechts“ mit den Corona-Maßnahmen fest. Das sei für sie eine Holocaust-Verharmlosung. „Eine andere Deutung ist fernliegend.“
Diese Sichtweise entkräftete das Landgericht in der Berufungsverhandlung nicht, reduzierte das Strafmaß aber nach einer Verständigung auf 90 Tagessätze (2.250 Euro), womit ein Eintrag ins Strafregister entfällt. Zudem hat die Strafminderung zur Folge, dass die Kosten für das Verfahren auf den Staat übergehen. Andererseits ist Teil der Verständigung, dass die Verteidigerseite die Berufung gegen den Schuldspruch der Volksverhetzung zurückzieht und damit als rechtskräftig anerkennt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Im Rechtswesen ist die Verständigung ein Gespräch unter den am Verfahren Beteiligten zum Ziel einer Einigung.
Borrmann kündigt Revision an
Nach der Verhandlung kündigten Borrmann und sein Berliner Verteidiger Tobias Gall jedoch an, gegen das Urteil des Landgerichtes in Revision gehen zu wollen.
Aus Sicht des Gerichts hätte ein Revisionsverfahren gegen den Schuldspruch der Volksverhetzung allerdings nur wenig Aussicht auf Erfolg, erklärte eine Sprecherin des Landgerichtes gegenüber Epoch Times. Sofern keine Fehler im Protokoll im Rahmen der Verständigung gemacht wurden, sei mit einer Aufhebung des Urteils nicht zu rechnen.
Gall begründet die eingegangene Verständigung – in einem Interview, das sein Mandant mit ihm führte – damit, dass man damit „kleine Vorteile“ gesichert habe. Er kündigte an, dass sie trotzdem in die Revision gehen würden. Er halte das Urteil für „fundamental falsch“, so der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist. Er wolle das Urteil letztinstanzlich vor dem Berliner Kammergericht, vergleichbar mit dem Oberlandesgericht anderer Bundesländer, doch noch kippen.
Aus seiner Sicht müsse der Rechtsstaat wieder Vertrauen in sich selbst finden, „weil unsere Argumente viel richtiger, viel demokratischer, viel rechtsstaatlicher, viel gerechter“ seien. Dass das Gericht diesen nicht nachgeben könne, halte er für einen Ausdruck von Schwäche. Er sieht darin ein grundlegendes Problem der Corona-Aufarbeitung.
Staatsanwaltschaft sah kein Unrechtsbewusstsein
Dass der Fall vors Kammergericht geht, davon scheint auch die Berliner Staatsanwaltschaft von Anfang an ausgegangen zu sein. Staatsanwalt Reiner Krüger erklärte im Januar 2024 vor dem Berliner Amtsgericht in seinen knappen Ausführungen zur Anklage gegen Borrmann, dass er keine Zweifel habe, dass sich Borrmann in zwei Fällen der Holocaustleugnung strafbar gemacht habe. Er könne kein Unrechtsbewusstsein erkennen, der Fall würde ohnehin zum Berliner Kammergericht gehen.
Für Borrmann handelt die Justiz politisch
Borrmann erklärte gegenüber Epoch Times, dass er erwartungsvoll zum Berufungstermin gegangen sei. Er habe gewusst, dass es für eine Verurteilung nach Paragraf 130 ein Vorsatz gegeben und der öffentliche Friede gestört worden sein müsse. Zudem müsse der Kontext, in dem die Äußerungen oder Darstellungen verwendet worden sind, berücksichtigt werden. Das sei jedoch bei der Verständigung nicht berücksichtigt worden. Er fühle sich durch das Strafverfahren verfolgt von einer Justiz, die als verlängerter Arm der Politik gehandelt habe.
„Es muss möglich sein, polemisch zu sein oder ein paar lautere Worte zu sagen, das ist menschlich und völlig normal. Es kann nicht Gegenstand des Strafrechts sein“, so der mittlerweile im Ruhestand befindliche Pädagoge. Er wolle die Meinungs- und Kunstfreiheit verteidigen. „Ich bin mir der Verantwortung bewusst und dass dieses Urteil nicht nur mich selbst betrifft.“
In der Corona-Zeit habe man die Einführung einer Notstandsgesetzgebung durch die Hintertür erlebt, nämlich über das Infektionsschutzgesetz. Er sieht die Gefahr, dass diese Situation auch unabhängig von einer Pandemie erneut eintreten könne. „Und dann macht man irgendetwas, was man unter normalen Verhältnissen niemals machen würde, wo das Parlament keine Rolle spielt, wo es keine Abstimmungen mehr gibt, sondern die Exekutive, macht, was sie will.“
Sollte auch die Revision scheitern, bleibt noch der Weg nach Karlsruhe oder an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Als Hauptstadtreporter ist Erik Rusch regelmäßig in der Bundespressekonferenz und überall „Vor Ort“, wo kritische Fragen zu aktuellen Themen in den Bereichen Gesellschaft und Politik zu stellen sind.
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