Hausdurchsuchung wegen Beleidigung von Ministerin Baerbock: „Müde und mit zerzausten Haaren“

Bei einem ehemaligen Kandidaten der bayerischen AfD-Landesliste für den Bundestag wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt und seine internetfähigen Geräte beschlagnahmt. Grund ist die Teilung eines despektierlichen Postings über Annalena Baerbock, welcher sie im Zusammenhang mit Prostitution in Davos darstellt.
Titelbild
Symbolbild einer Hausdurchsuchung. Ein Rechner wird beschlagnahmt.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von 7. Juni 2023

Sind Hausdurchsuchungen in Deutschland häufiger geworden oder wird nur häufiger darüber berichtet? Leider gibt es dazu keine verlässlichen Statistiken, wie schon Ende Dezember 2022 eine Anfrage an die Bayerische Landesregierung ergab.

Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag hatte einmal zum Deliktfeld Hasspostings nachgezählt und war für 2022 auf mehr als einhundert solcher Durchsuchungen bundesweit gekommen. Die Landesregierung wusste aber auch nichts Genaueres und antwortete umständlich unter anderem:

„Weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen von politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), die nach bundesweit einheitlichen Kriterien geführt werden, noch im Vorgangsverwaltungssystem der Bayerischen Polizei (IGVP) sind explizite, valide Rechercheparameter vorhanden, die eine automatisierte statistische Auswertung im Sinne der Fragestellungen ermöglichen würden.“

Bemerkt wird hier ebenfalls, dass die Führung einer solchen Statistik zu „einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand führen“ würde.

Wenn es um Hausdurchsuchungen geht, wird der damit verbundene erhebliche Aufwand aber offensichtlich in Kauf genommen, wie das AfD-Mitglied Johannes Normann aus einem kleinen Ort in Unterfranken heute am Vormittag (07. Juni 2023) erfahren musste. Die Beamten kamen gegen 11 Uhr ins Haus.

Den Einzug in den Bundestag verpasst

Herr Normann wohnt alleine mit seinem 88-jährigen Vater und bewohnt Teile das oberen Stockwerks des Hauses. 2017 stand er auf der bayerischen Landesliste für den Bundeswahlkampf auf Platz 22, verpasste allerdings den Einzug in den Bundestag, aus Bayern zogen Kandidaten der ersten 14 Listenplätze in den Bundestag ein.

Laut Selbstauskunft bezieht Herr Normann aktuell Bürgergeld, weil sein Engagement für die AfD seine Arbeitsmöglichkeiten quasi vernichtet habe. So saß er wie sonst auch oft gerade an seinem Rechner und moderierte seinen Twitter-Account mit mittlerweile über 20.000 Followern.

Die Beamten sollen geklingelt haben, er hatte aber nichts gehört. Dann vernahm er verdächtige Geräusche im Haus, die ihn veranlassten nachzuschauen, denn der Vater war gerade erst mit dem Auto zum Einkaufen gefahren. Er traf im Erdgeschoss auf fünf Personen, zwei von ihnen waren polizeilich uniformiert.

Die Hausdurchsuchung wurde ihm per Beschluss vorgelegt, dann durchsuchten die Beamten den ersten Stock und beschlagnahmten zwei alte Rechner. Herr Normann besitzt kein Smartphone, das man hätte mitnehmen können, sein Prepaid-Handy für 15 Euro ließen ihm die Beamten.

Im ihm ausgehändigten „Beschluss“ im Ermittlungsverfahren gegen Johannes Normann wegen „Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens“ wird die Durchsuchung wie folgt begründet (liegt Epoch Times vor):

„Der Beschuldigte hat am 23.01.2023 um 0:54 Uhr bewusst und gewollt auf seinem öffentlichen Facebook-Profil ‚Johannes Normann‘ eine Bilddatei geteilt. Diese zeigt die Geschädigte Baerbock – Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland – müde und mit zerzausten Haaren und trägt die Überschrift ‚Morgens halb 10 in Davos. Wenn es zu wenige Escort-Girls für deine Herren gab und du selber ran musstest.‘ Der Post nimmt Bezug auf die Berichterstattung zum Weltwirtschaftsforum im Januar 2023 in Davos, die auch die Verfügbarkeit und die Preise von Prostituierten thematisierte, und stellt die Geschädigte Baerbock als Prostituierte dar.“

Weiter heißt es da, der Beschuldigte sei dazu angehört worden. Anschließend habe er den genannten Post auf Twitter erneut eingestellt, unter anderem mit dem Hinweis an seine Follower, er sei deswegen angezeigt worden. Abschließend heißt es zur Begründung der Durchsuchungsmaßnahmen, diese „steht/stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist/sind für die Ermittlungen notwendig.“

Nach der Hausdurchsuchung sitzt Johannes Normann im Garten eines Freundes. In seinen Händen: der Durchsuchungsbeschluss. Foto: privat.

Hausdurchsuchung geht immer …

Der Stein des Anstoßes ist weiterhin online. Was die Staatsanwaltschaft zur Hausdurchsuchung veranlasste, stört Twitter aber offenbar nicht.

Johannes Normanns Karriere in den sozialen Medien liest sich wie eine, die man dieser Tage häufiger hört. So wurde er mittlerweile gut fünfzigmal gesperrt, es liegen weiter Anzeigen wegen Beleidigung vor.

Wir sprechen mit dem zuständigen Staatsanwalt, der um eine schriftliche Anfrage bittet, die aber leider wegen des morgigen Feiertages in Bayern möglicherweise erst später beantwortet werden kann. Was er uns auf Nachfrage schon vorab sagen kann: Grundsätzlich sei es durchaus möglich, auch wegen eines solchen Deliktes eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um Beweismittel sicherzustellen; Hausdurchsuchungen seien nicht auf bestimmte Deliktfelder beschränkt.

Epoch Times spricht mit dem Bundestagsabgeordneten Petr Bystron, er war Vorsitzender des Landesverbandes von Herrn Normann. Man kennt sich.

Zunächst verweist der Abgeordnete in dem Zusammenhang auf sein Engagement in Straßburg vor dem Europarat, wo er ein förmliches Monitoring-Verfahren gegen Deutschland beantragt habe, um von ihm behauptete zahlreiche Fälle der Unterdrückung von Oppositionellen, Menschenrechtsverletzungen und der Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ahnden zu lassen.

Der Abgeordnete erkennt ein System dahinter

Dann äußerst sich Bystron konkret zur ihm geschilderten Hausdurchsuchung:

„Das ist schon wieder ein Fall der Einschüchterung der Opposition. Die Fälle gehen schon in die Tausende. Bürger werden mit polizeilichen Maßnahmen überzogen, damit sie mit ihrer Kritik an der Regierung zum Schweigen gebracht werden. Hier geht es um eine Systematik, mit der die Staatsmacht die Menschen zum Schweigen und auch um ihre Verdienstmöglichkeiten bringt. Es gibt Tausende Blogger und Plattformen, die demonetarisiert wurden von den Plattformen. Aber es ist natürlich der Druck der Regierung, denn eine Plattform wie YouTube oder Facebook hat erst mal als Unternehmen überhaupt keinen Grund, jemanden, der erfolgreich tätig ist, zu demonetarisieren. Das passiert immer nur bei den regierungskritischen Seiten. Das passiert aufgrund des Drucks der Regierung. Und es passiert auch, weil man die Opposition mit solchen Durchsuchungen in aller Öffentlichkeit vor den Augen der Nachbarn stigmatisieren will.“

Um Epoch Times einen Blick auf den Durchsuchungsbeschluss werfen zu lassen, musste Johannes Normann extra zu einem Freund fahren, der ihm das Papier abfotografiert und an die Redaktion weiterleitet hat. Er selbst hat dafür keine Geräte mehr, die wurden schließlich beschlagnahmt.



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