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Mordfall Susanna: Verdächtiger Ali Bashar im Nordirak festgenommen – Generalbundesanwalt beantragt Auslieferung

Im Mordfall Susanna ist der Tatverdächtige Ali B. im Nordirak festgesetzt worden. Das sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Freitagmittag in Quedlinburg.

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Kerzen stehen vor dem Haus der Mutter der getöteten Susanna in Mainz. Die 14-Jährige wurde Opfer eines Sexualdelikts. Ihre Leiche war im benachbarten Wiesbaden entdeckt worden.

Foto: Boris Roessler/dpa

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Der im Mordfall Susanna gesuchte 20-jährige Verdächtige ist gefasst. Der mit seiner Familie aus Deutschland geflohene Ali B. sei in der Nacht zum Freitag von kurdischen Sicherheitsbehörden im Nordirak auf Bitten der Bundespolizei festgenommen worden, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg.
Er lobte die erfolgreiche Zusammenarbeit der kurdischen Behörden mit der Bundespolizei.

Kurze Flucht mit anderen Namen

B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna aus Mainz vergewaltigt und getötet zu haben. Das Mädchen wurde vor mehr als zwei Wochen vermisst gemeldet und am Mittwoch in Wiesbaden tot aufgefunden. Ein im Zusammenhang mit der Tat zunächst ebenfalls festgenommener 35-jähriger Türke wurde am Donnerstagabend wieder freigelassen.
B. war Anfang Juni mit seiner Familie von Düsseldorf aus über die Türkei in den Nordirak geflohen. Bei der Kontrolle in Düsseldorf legten die acht Familienmitglieder laut Bundespolizei irakische Ersatzdokumente sowie deutsche Aufenthaltsgestattungen vor.
Ein Abgleich der Daten auf Pässen und Flugtickets fand nicht statt. Die Bundespolizei erklärte dazu, dass dies derzeit rechtlich nicht möglich sei. Auf den Tickets nutzte die Familie andere Namen als auf ihren offiziellen Dokumenten.

Auslieferung beantragt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Auslieferung des mutmaßlichen Mörders von Susanna F., Ali B. nach Deutschland beantragt. Das berichtet die „Bild“ am Samstag unter Berufung auf Justizkreise. Grundlage ist der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden.
Der Fall wird nun zunächst vom hessischen Justizministerium und vom Bundesamt für Justiz in Bonn geprüft und dann über das Bundesjustizministerium an das Auswärtige Amt in Berlin weitergeleitet. Dort wird dann ein Auslieferungsantrag an die irakische Botschaft gestellt. Ein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gibt es nicht. Ali B. war am frühen Freitagmorgen von kurdischen Sicherheitskräften auf Bitten der Bundespolizei im Nordirak festgenommen worden. (afp/dts)

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