Insolvenzverwalter warnen vor Verschleppung der Insolvenzanträge: „Durch Nichtstun unwissentlich strafbar machen“

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Ein Hotel und Absperrband mit dem Hinweis Insolvenz
Epoch Times20. Februar 2021

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland (VID) hat Firmen vor einer Verschleppung von Insolvenzanträgen gewarnt. „Manche Eigentümer und Manager werden in eine Haftungsfalle hineinlaufen“, sagte der VID-Vorsitzende Christoph Niering den Funke Zeitungen vom Wochenende.

Wer zu spät einen Antrag stelle, hafte dann mit seinem Privatvermögen. Er befürchte, dass sich manche Unternehmer „durch Nichtstun unwissentlich strafbar machen“.

Die Bundesregierung hatte wegen der Corona-Pandemie die Pflicht zur Anmeldung von Firmenpleiten ausgesetzt und diese Frist zuletzt noch einmal bis Ende April verschoben.

Dies gelte jedoch „nur für den geringsten Teil der Unternehmen“, warnte Niering. Denn nur Firmen, die bisher noch vergeblich auf staatliche Hilfen warteten und sicher seien, mit diesem Geld eine Insolvenz verhindern zu können, „dürfen die Anmeldung aussetzen“.

Wer aber zahlungsunfähig sei und dies auch durch mögliche Staatshilfen nicht mehr ändern könne, müsste schon seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten.

Niering erwartet indes in Deutschland solange keine große Insolvenzwelle, „solange die Politik durch Kurzarbeitergeld und hohe Hilfszahlungen“ den Unternehmen eine finanzielle Unterstützung gewähre. „Die Insolvenzzahlen werden auf keinen Fall das hohe Niveau wie während der Finanzmarktkrise 2009 erreichen“, zeigte sich der Verbandsvorsitzende überzeugt. (afp)



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