Bund verlängert Treuhandverwaltung für Raffinerie PCK

Eigentlich sollte die Treuhandverwaltung über die PCK-Raffinerie in Schwedt im September auslaufen. Doch nun wird sie verlängert.
Die Raffinerie in der Uckermark im Nordosten von Brandenburg versorgt große Teile des Nordostens Deutschlands mit Treibstoff.
Die Raffinerie in der Uckermark im Nordosten von Brandenburg versorgt große Teile des Nordostens Deutschlands mit Treibstoff.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times8. September 2023

Die Bundesregierung hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft um weitere sechs Monate verlängert. Grund für diesen Schritt sei die Sicherung der Energieversorgung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mit. Es hatte die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH vor einem Jahr im Zuge des russischen Angriffs gegen die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt, womit der deutsche Staat sie vorübergehend kontrolliert.

Die Firmen sind unter anderem an der wichtigen PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt beteiligt. Diese sichert die Grundversorgung des Nordosten Deutschlands mit Benzin und beliefert auch den Berliner Flughafen. Die Bundesnetzagentur darf für die Firmen beispielsweise Geschäftsführer bestellen oder abberufen sowie ihnen Weisungen erteilen. Verlängert wurde die Treuhandverwaltung nun bis zum 10. März kommenden Jahres.

Das Ministerium hatte seine damalige Entscheidung mit einer „Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland“ begründet. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Zudem sei eine Treuhandverwaltung notwendig, um die Raffinerie von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen.

Mit der Treuhandverwaltung hat die Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung praktisch das Sagen bei den Rosneft-Töchtern und in der Raffinerie. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht gab dem Ministerium aber recht. (afp/dpa/dl)



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