Boeings 737 MAX: US-Behörde wirft Boeing und Flugaufsicht Fehleinschätzung von Pilotenverhalten vor

Das erste Flugzeug vom Typ Boeing 737 MAX 9 vor der Boing-Werkshalle in Renton.
Foto: Elaine Thompson/dpa
Rund sechs Monate nach Inkrafttreten des weltweiten Flugverbots für Boeings 737 MAX hat die US-Transportsicherheitsbehörde (NTSB) dem Flugzeugbauer Boeing und der Flugaufsicht Versäumnisse attestiert. Sowohl das Unternehmen als auch die Luftfahrtbehörde FAA hätten falsch eingeschätzt, wie Piloten auf Warnmeldungen bei Fehlfunktionen reagieren würden, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Die FAA müsse sich bei der Zulassung von Flugzeugen auf eine realistischere Sicht auf das zu erwartende Pilotenverhalten stützen.
Bei den beiden Abstürzen von 737-Max-Maschinen, bei denen im Oktober 2018 in Indonesien und im März dieses Jahres in Äthiopien insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen waren, habe sich gezeigt, „dass die Besatzungen nicht so reagiert haben, wie Boeing und die FAA dachten“, erklärte NTSB-Chef Robert Sumwalt. In der Realität seien die Piloten mit mehreren Alarm- und Warnmeldungen konfrontiert gewesen.
Ermittler vermuten, dass die Unglücke mit dem speziell für die Boeing 737 MAX entwickelten Stabilisierungssystem MCAS (Maneuvering Characteristics Augmentation System) in Zusammenhang stehen. Es drückt bei einem drohenden Strömungsabriss die Nase des Flugzeugs automatisch nach unten, auch wenn die Piloten gegensteuern.
Die Abstürze haben Boeing in eine beispiellose Krise gestürzt und viel Kritik an dem US-Flugzeugbauer laut werden lassen. Für die Boeing 737 MAX gilt seit März ein weltweites Flugverbot. Grünes Licht für eine Wiederzulassung steht nach wie vor aus. Erst am Montag hatte die FAA, die nach den Abstürzen wegen ihrer Zertifizierungspraktiken selbst unter Druck geraten war, erklärt, es gebe noch keinen Termin für die Aufhebung des Verbots. Jedes Land solle darüber selbst entscheiden. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





