In Kürze:
- Ab 29. August 2025 fällt die Zollfreigrenze für Warenimporte in die USA (bis 800 US-Dollar) weg.
- Deutsche Post und DHL setzen den Versand von Warenpost und Paketen in die USA vorerst aus.
- Ausnahmen gelten nur für private Geschenke bis 100 Dollar, deklariert als „Gift“.
- Der Versand per DHL Express bleibt weiterhin möglich, aber mit höheren Zollsätzen und Gebühren.
Die Neuordnung ihrer weltweiten Zollbeziehungen durch die USA hat nun auch ihre ersten substanziellen Auswirkungen auf Postkunden in Deutschland. Hintergrund ist das am 30. Juli 2025
veröffentlichte Dekret des Weißen Hauses zur „Aufhebung der zollfreien De-minimis-Behandlung für alle Länder“. Diese wird am 29. August in Kraft treten – für Personen, die von Deutschland aus Pakete in die Vereinigten Staaten auf den Weg bringen wollen, beginnen die Konsequenzen eine Woche zuvor.
Begründung durch die USA: Ende der Zollvergünstigungen soll Drogenhandel erschweren
Die Verordnung hat zur Folge, dass die bisherige De-minimis-Regel zur Zollbefreiung von Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US-Dollar (circa 689,92 Euro) wegfällt.
Die Regierung von Präsident Donald Trump
begründete ihr Vorgehen damit, dass die Zollvergünstigung häufig Missbrauch ausgelöst habe. So hätten Kriminelle diese für den Schmuggel von Drogen wie Fentanyl genutzt und damit die Sicherheit und Gesundheit der Amerikaner beeinträchtigt. Außerdem habe die De-minimis-Regel unfaire Handelspraktiken begünstigt und somit zum Außenhandelsdefizit beigetragen.
Angesichts dessen habe die US-Regierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt die entsprechenden Regelungen mit Blick auf Kanada, Mexiko oder China aufgehoben. Mit Blick auf die Nachbarländer hatte Trump in weiterer Folge die Maßnahme vorübergehend wieder ausgesetzt. China blieb jedoch bereits seit April betroffen und damit auch Versandunternehmen von Billigartikeln wie Temu. Nun gelten die Einschränkungen weltweit.
Postdienstleister warten auf klare Regelungen zur Umsetzung
In einer Erklärung haben Deutsche Post und DHL
nun angekündigt, aufgrund des nunmehrigen weltweiten Aus für die De-minimis-Regelung den postalischen Warenversand in die USA vorerst auszusetzen. Dies gelte sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Als Grund gibt der Konzern an, dass die US-Behörden neue Prozessanforderungen für den postalischen Versand definiert hätten.
Zu deren Umsetzung gebe es noch viele offene Fragen, die noch einer Klärung bedürften. So gehe es darum, wer künftig auf welche Weise die Zollgebühren erheben solle. Auch sei offen, welche zusätzlichen Daten zu erheben seien und in welcher Form deren Übermittlung an die zuständige US-Zollbehörde erfolgen solle.
Weiterhin annehmen werden Deutsche Post und DHL als „Geschenk/gift“ deklarierte Sendungen mit einem Warenwert von unter 100 US-Dollar (85 Euro). In diesem Kontext machen sie aber deutlich:
„Diese Sendungen werden allerdings noch stärker als bisher kontrolliert werden, um einen Missbrauch privater Geschenksendungen zum Versand kommerzieller Waren zu unterbinden.“
Unterschied zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung
Nichts werde sich beim Versand herkömmlicher Briefe und Dokumente ändern. Möglich bleiben auch der DHL-Expressversand von Waren und der kommerzielle Import von Waren in die USA unter Anwendung der aktuell geltenden Zollsätze. Dies gelte auch für Privatkundenpakete mit einem Warenwert über 100 US-Dollar. Allerdings sind diese Versandarten mit deutlich höheren Gebühren belastet.
Deutsche Post und DHL sind mit ihrer Entscheidung nicht allein. Auch in anderen Ländern, unter anderem in Österreich, Schweden oder Dänemark, gehen Post- und Paketdienstleister den gleichen Weg. Auch hier soll es zu vorübergehenden Einschränkungen kommen, bis aus den USA klarere Ansagen über die konkrete Umsetzung der Regelungen kommen.