Meinung oder Straftat?
Verunglimpfung des Bundespräsidenten: Landgericht Gera verhängt Geldstrafe
Das Landgericht Gera hat einen 65-jährigen Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Archivbild)
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein 65-Jähriger in Thüringen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera verhängte gegen den Angeklagten am Montag eine Strafe von insgesamt 1800 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Grenze der Meinungsfreiheit überschritten
Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer hat der Mann mit einer Äußerung im sozialen Netzwerk Facebook Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einer Art und Weise herabgesetzt, mit der die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten wurde.
Der Angeklagte bezeichnete den Bundespräsidenten demnach als „Nazi Schwein“ und schrieb in dem Post, dass die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas „hoffentlich“ eine Bombe schicke, „wenn du Schwein da bist“.
Diese Äußerung sei nicht mehr als von der Meinungsfreiheit gedeckte sachbezogene Kritik, sondern als strafbare Verunglimpfung des Bundespräsidenten einzuordnen, befand das Gericht.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers für den Angeklagten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (afp/red)
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