Berlin: Bundesrat billigt Corona-Konjunkturpaket einstimmig

Dem Corona-Konjunkturpaket, deren Herzstück die Absenkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 ist, wurde, nachdem in einer Sondersitzung bereits der Bundestages mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz beschloss, stimmte nun auch der Bundesrat einstimmig zu.
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Der Bundesrat in Berlin.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times29. Juni 2020

Das Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Wuhan-Lungenseuche ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag billigte am Montag auch der Bundesrat das Maßnahmenpaket, zu dem die Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr sowie der Kinderbonus von 300 Euro gehören. Die Länderkammer votierte einstimmig für das Paket.

Die Maßnahmen, deren Herzstück die Absenkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 ist, wurde zuvor am Montag in einer Sondersitzung des Bundestages mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

FDP und AfD stimmten mit Nein, Linke und Grüne enthielten sich. Jetzt nachdem auch der Bundesrat zustimmte, kann die Steuersenkung in Kraft treten.

Der Mehrwertsteuersteuersatz sinkt befristet von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt weitgehend die Steuerausfälle für Bund und Länder um Umfang von rund 20 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigte sich nach dem Votum überzeugt davon, dass die Steuersenkung die Wirtschaft ankurbeln werde.

„Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil dem Wachstum zugutekommt“, sagte er. „Die Absenkung der Mehrwertsteuer bedeutet, dass rund 20 Milliarden Euro an zusätzlicher Kaufkraft den Menschen zur Verfügung stehen.“ Dieses Geld „werden viele für neue und weitere Anschaffungen einsetzen“.

Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt

Besondere Hilfen sieht das neue Gesetz für Familien und für Alleinerziehende vor. Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Er wird in zwei gleichen Raten im September und Oktober ausbezahlt.

Der Anspruch besteht für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht – also beispielsweise auch Neugeborene im Dezember.

Für die Alleinerziehenden, die während der Krise besonders stark belastet waren, wird der sogenannte Entlastungsbeitrag 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4000 Euro angehoben. Dieser wirkt wie ein Freibetrag. Im Bundeshaushalt schlägt der Kinderbonus mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro.

Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, damit sie ihre Liquidität verbessern können. Hier geht es unter anderem um erleichterte Verlustrückträge, Erleichterungen bei der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. (afp)



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