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Sanktionen gegen Iran wegen Geldwäsche wieder in Kraft gesetzt

Die Financial Action Task Force hat die Sanktionen gegen den Iran, wegen Geldwäsche und grenzübergreifender Finanzierung von Kriminalität, wieder in Kraft gesetzt.

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Sanktionen wegen Geldwäsche gegen den Iran wieder in Kraft.

Foto: ATTA KENARE/AFP via Getty Images

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Ein internationales Gremium zum Kampf gegen Geldwäsche und Terror-Finanzierung hat seine Sanktionen gegen den Iran wieder eingesetzt. Die Financial Action Task Force (FATF) erklärte am Freitag in Paris, die Regierung in Teheran habe auf beiden Feldern nicht genug unternommen. Die Gruppe, zu deren Mitgliedstaaten auch Deutschland gehört, hatte ihre Strafmaßnahmen gegen den Iran 2016 ausgesetzt.
Die FATF erklärte, der Iran verstoße gegen die Konvention von Palermo, mit der die UNO sich zum Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität verpflichtet habe. Sobald Teheran die Konvention ratifiziere, werde die erneute Aussetzung der Sanktionen geprüft. Auf der schwarzen Liste der FATF steht neben dem Iran nur Nordkorea.

Sanktionen gleichzeitig mit Parlamentswahl im Iran wieder in Kraft

Die Ankündigung fällt mit den Parlamentswahlen im Iran zusammen. Es ist die erste Parlamentswahl in dem Land, seit die USA im Mai 2018 das internationale Atomabkommen aufkündigten. Danach verhängte Washington wieder Wirtschaftssanktionen gegen den Iran.
Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Russland wollen das Atomabkommen retten und den Handel mit dem Iran aufrecht erhalten. Sie pochen aber auf die Einhaltung der FATF-Vorschriften.(afp/al)

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