„Politisch motiviert“: Trump wegen unzulässiger Bereicherung im Amt verklagt

US-Präsident Donald Trump muss sich mit einer Klage wegen mutmaßlich unerlaubter Geschäfte mit ausländischen Regierungen auseinandersetzen. Die Klage wurde vom US-Staat Maryland und dem District of Columbian eingereicht, in dem die US-Hauptstadt Washington liegt.
Titelbild
US-Präsident Donald Trump.Foto: Win McNamee/Getty Images
Epoch Times13. Juni 2017

US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts „auf unzulässige Bereicherung im Amt“ von zwei Generalstaatsanwälten verklagt worden.

Die obersten Strafverfolger des US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in „verfassungswidriger Weise“ für seine geschäftlichen Interessen zu missbrauchen. Dabei geht es unter anderem um ein Luxushotel Trumps in Washington.

Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich wie Trump weigere, „sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen „eklatanten“ Verfassungsverstoß vor.

Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in Nähe des Weißen Hauses gelegene Trump International Hotel, das bei ausländischen Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem historischen Postgebäude, welches die Trump-Firma von der Bundesregierung gemietet hat.

Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich in seinem Marketing auch gezielt an die „diplomatische Gemeinde“.

Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden – darunter Russen – zugeschnitten.

Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner früheren Reality-Serie „The Apprentice“.

Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern lediglich die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen. Laut den Klägern verstößt er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.

„Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des Präsidenten“, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Trump müsse die diesbezüglichen Fragen nun „vor Gericht“ beantworten.

Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage eingereicht. Am Freitag forderte das Justizministerium das zuständige Gericht in New York auf, die Klage abzuweisen. Zur Begründung führte das Ministerium unter anderem an, dass den Klägern durch Trump kein Schaden entstanden sei. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die durch Behörden erhoben wurde.

Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete die Klagen am Montag als politisch motiviert. „Es ist nicht schwer, zu dem Schluss zu kommen, dass Parteipolitik einer der Beweggründe sein könnte“, sagte er auf die Frage eines Journalisten. (afp)



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