Acht Monate Freiheitsstrafe: Klimakleberin verurteilt

Gegen eine zuvor verhängte Geldstrafe legte die 41-jährige Frau Einspruch ein. Jetzt soll sie mehrere Monate lang ins Gefängnis; für eine Bewährungsstrafe sieht das Gericht keine günstige Sozialprognose.
Eine 41-Jährige hat nach Angaben der Letzten Generation die bislang höchste Strafe bekommen, die gegen ein Mitglied der Protestgruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde.
Eine 41-Jährige hat nach Angaben der „Letzten Generation“ die bislang höchste Strafe bekommen, die gegen ein Mitglied der Protestgruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Epoch Times21. September 2023

Eine Klimademonstrantin aus Köln ist in Berlin nach Straßenblockaden in der Hauptstadt zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 41-Jährige am Mittwoch wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nach Angaben der „Letzten Generation“ ist es die bislang höchste Strafe, die gegen ein Mitglied der Protestgruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde.

Weil die 41-Jährige im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte sich nach Gerichtsangaben in der Zeit vom 10. bis 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess.

Dort beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Geldstrafe von insgesamt 1.350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) gegen die Frau, die nach eigenen Angaben arbeitsuchend im sozialen Bereich ist. Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe. (dpa/red)



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