AfD-Einstufung: Hohe Hürden für die Beobachtung

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AfD-Logo.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Januar 2021

Wegen des Bekanntwerdens der Überlegungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu einer Beobachtung der ganzen AfD erhebt der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz schwere Vorwürfe gegen die Innenminister der Länder.

„Irritiert bin ich über den Umstand, dass die Information über die gegebenenfalls bevorstehende Beobachtung der gesamten AfD ausgerechnet aus den Reihen der Innenministerkonferenz durchgestochen wurde“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ vom Montag (25. Januar).

Dieses Vorgehen von Teilnehmern der Innenministerkonferenz sei „wenig hilfreich“ und „sicherheitspolitisch äußerst unklug“, kritisierte von Notz. „Die Teilnehmer der Runde müssten es eigentlich besser wissen.“

In der vergangenen Woche hatten mehrere Medien berichtet, dass in dieser Woche eine Entscheidung des BfV zur AfD fallen könnte. Demnach will der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, was eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen würde.

Die AfD geht gerichtlich dagegen vor. Beim Verwaltungsgericht Köln gingen nach Angaben vom Freitag zwei Klagen und zwei Eilanträge ein. Die AfD will damit laut Gericht verhindern, dass das in Köln ansässige BfV die Partei zum Verdachtsfall hochstuft und dass es öffentlich angibt, dass der rechte „Flügel“ der Partei mehrere tausend Mitglieder gehabt habe.

Möglicherweise ergeht bereits an diesem Montag ein sogenannter Hängebeschluss, der die Zeit bis zum Eilverfahren überbrücken würde. Dies hängt davon ab, ob der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgibt, also nicht vor dem Eilverfahren handelt, und ob dies dem Gericht ausreicht.

Für die Beobachtung einer Partei gibt es hohe Hürden

Der Verfassungsschutz könnte demnächst entscheiden, ob die AfD als Gesamtpartei vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden kann. Dafür setzt das Grundgesetz hohe Hürden, denn die Verfassung misst den politischen Vereinigungen einen hohen Stellenwert für die Willensbildung in Deutschland bei.

Voraussetzung für die Beobachtung ist, dass das Kölner Bundesamt die Partei als Verdachtsfall einstuft – genau darüber soll wohl in den nächsten Tagen entschieden werden.

Was bringt die Einstufung als Verdachtsfall mit sich?

Wenn die AfD als Verdachtsfall eingestuft wird, können ihre Mitglieder observiert und abgehört werden, außerdem darf der Verfassungsschutz V-Leute in ihren Reihen einsetzen.

In welcher Weise hat sich der Verfassungsschutz bisher mit der AfD befasst?

Die Gesamtpartei wurde Anfang 2019 als Prüffall eingestuft. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.

Bestätigen sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, kann die Einstufung als Verdachtsfall erfolgen.

Die AfD-Teilorganisationen „Flügel“ und „Junge Alternative“ hat das Bundesamt seit Anfang 2019 als Verdachtsfall geführt. Der inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ wurde im März vergangenen Jahres sogar Beobachtungsobjekt. In dem Fall können umfassende nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Was würde eine Beobachtung für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst bedeuten?

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen einen Eid auf die Verfassung ablegen und verpflichten sich damit, das Grundgesetz zu schützen. Mitglieder eines Beobachtungsobjektes würden wohl Probleme mit ihrer Dienststelle bekommen, wie Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in der Vergangenheit betont hat. Ob sie aus dem Dienst entlassen werden, müsste dann aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte bereits: „Der Polizeidienst und ein Engagement bei AfD passen nicht zusammen.“ Der Vorsitzende des Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, forderte in der „taz“: „Beamte müssen sich glasklar von Extremisten distanzieren.“ Sollte der Verfassungsschutz bei der AfD extremistische Bestrebungen sehen, „dann gilt es hier deutlich Abstand zu halten“. (afp)



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