Anklage gegen Ärztin wegen mutmaßlich massenhaft gefälschter Coronaatteste

Gegen eine sächsische Ärztin wurde vor dem Landgericht Dresden Anklage erhoben, da die Ärztin im großen Stil Coronaatteste gefälscht haben soll.
Ein Schild weist an der Tür eines Krankenhauses in Dresden auf die Maskenpflicht hin.
Ein Schild weist an der Tür eines Krankenhauses in Dresden auf die Maskenpflicht hin.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times12. Juli 2023

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen eine sächsische Ärztin erhoben, die im großen Stil Coronaatteste gefälscht haben soll. Damit sollen Patienten von der Maskenpflicht befreit worden sein, wie die Anklagebehörde in Dresden am Mittwoch mitteilte.

Der Vorwurf lautet demnach auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in insgesamt 549 Fällen, davon soll es sich in 188 Fällen um „gewerbsmäßige Taten“ handeln.

Den Angaben zufolge soll die Ärztin seit Beginn der Corona-Krise sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Die 66-Jährige bescheinigte Patienten demnach pauschal keine Maske tragen oder sich nicht impfen lassen zu können. Es soll Patienten auch attestiert worden sein, dass Coronatests aus medizinischen Gründen nur durch Speicheluntersuchungen möglich seien. Die Atteste gab die Ärztin demnach ohne gesundheitliche Untersuchungen aus.

Die Medizinerin stellte laut Staatsanwaltschaft zudem Nachweise von Coronatests aus, ohne entsprechende Negativergebnisse festgestellt zu haben. Dies betraf einerseits sogenannte PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro abgerechnet haben. Insgesamt kamen demnach Einnahmen in Höhe von mindestens 29.736 Euro zusammen.

Von der Anklagebehörde wird die Frau der Szene der Reichsbürger beziehungsweise Selbstverwalter zugeordnet. Sie bezeichne sich selbst als Angehörige des „Indigenen Volkes der Germaniten“. Sie sei zudem einschlägig vorbestraft. Weshalb, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Zum Tatvorwurf schwieg die Ärztin bislang. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Dresden.

Im März vergangenen Jahres und Februar 2023 hatten Beamte bereits die Wohn- und Geschäftsräume der Frau durchsucht. Im vergangenen September fanden zudem bundesweite Durchsuchungen statt – unter anderem bei den Inhabern der Atteste und den Organisatoren der Sammeltermine. Unter den Verdächtigen befanden sich damals auch vier sächsische Polizisten, die Atteste bekommen hatten. (afp)



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