Arbeitnehmer darf Zeiterfassung per Fingerabdruck verweigern

Titelbild
Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times25. August 2020

Die Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner ist nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers erlaubt: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zur Nutzung dieser Methode verpflichtet ist.

Denn auch wenn der Scanner nur Fingerlinienverzweigungen – sogenannte Minuzien – verarbeite, handle es sich um biometrische Daten, erklärte das Gericht am Dienstag. Eine Verarbeitung solcher Daten sei nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „nur ausnahmsweise möglich“. (Az. 10 Sa 2130/19)

Im konkreten Fall hatte der klagende Arbeitnehmer, der in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig ist, die Nutzung des mit einem Fingerabdruck-Scanner bedienten Zeiterfassungssystems abgelehnt. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Kläger wandte.

Das Landesarbeitsgericht entschied in dem bereits Anfang Juni ergangenen Urteil zugunsten des Arbeitnehmers. Dieser müsse das Zeiterfassungssystem nicht nutzen. Auch ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung könne nicht festgestellt werden, dass eine solche Erfassung unter Einsatz biometrischer Daten im Sinne der DSGVO-Bestimmungen erforderlich sei.

Entsprechend sei eine Erfassung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nicht zulässig, erklärte das Gericht. Die Weigerung der Nutzung stelle deshalb keine Pflichtverletzung dar, der Kläger könne die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. (afp)



Unsere Buchempfehlung

Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.

Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.

In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion