Berliner Tiergarten-Mord: Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

Im September 2017 wurde Susanne F. im Berliner Tiergarten erwürgt und ausgeraubt. Der Angeklagte Ilyas A. schweigt zu dem ihm vorgeworfenen Raubmord. Die Anklage wirft dem Tschetschenen vor, die arg- und wehrlose 60-Jährige heimtückisch getötet zu haben.
Titelbild
Berliner Tiergarten (Symbolbild).Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times28. März 2018

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 60-Jährigen im Berliner Tiergarten schweigt der Angeklagte Ilyas A. zu dem ihm vorgeworfenen Raubmord.

Zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht verlas der Vorsitzende Richter eine frühere Erklärung des damals noch nicht angeklagten A., wonach er die Frau tot aufgefunden und lediglich Wertsachen entwendet habe. Die Anklage wirft dem Tschetschenen vor, die arg- und wehrlose Susanne F. heimtückisch getötet zu haben.

Der russische Staatsbürger habe die Frau am Abend des 5. September 2017 durch Halswürgen getötet, um einen Raub zu verschleiern, heißt es in der von Staatsanwalt Reiner Pützhoven verlesenen Anklage. Dem als Heranwachsenden angeklagten 18-Jährigen drohen bei einer Verurteilung wegen Mordes zehn Jahre Haft.

Der Fall vom vergangenen Herbst hatte für großes Aufsehen gesorgt. Die Kunsthistorikerin F. war am Abend auf dem Heimweg aus einem Biergarten in Berlins größtem Stadtpark überfallen worden. Ihr Leichnam konnte erst nach drei Tagen in einem Gebüsch gefunden werden, wo sie ihr Mörder versteckt haben soll. Weil der mutmaßliche Täter kein Aufenthaltsrecht hat, löste der Fall eine Debatte über die Abschiebepraxis aus.

A. hatte bei einem Haftprüfungstermin Anfang März erklärt: „Es war vielmehr so, dass ich den Leichnam in den Morgenstunden des 6. September gefunden habe.“ Ilyas A. nannte in der Erklärung auch ein Alibi für die mutmaßliche Tatzeit von 22.15 Uhr. Demnach hatte er den Abend in einem Internetcafé verbracht und nur zwischendurch im Tiergarten eine größere Menge Alkohol getrunken.

A. gab an, den Leichnam entdeckt zu haben, als er sich in einem Gebüsch erleichtern wollte. „Ich bekam zwar Panik, das hinderte mich aber nicht daran, die Person zu durchsuchen“, hieß es in der Erklärung des Angeklagten. Er habe der Frau ein Handy und Kleingeld entwendet und dabei den Leichnam möglicherweise bewegt.

A. war am 12. September nahe Warschau verhaftet worden, wo ihn die Ermittler wegen des entwendeten Handys feststellen konnten. Er sitzt seit Anfang Oktober in Deutschland in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt wurde die Ermittlungsführerin befragt. Für den Nachmittag waren Freundinnen, mit denen das Opfer den Abend verbracht hatte, als Zeuginnen geladen.

Susanne F.s Ehemann Klaus Rasch trat als Nebenkläger auf. „Die Wunden sind verheilt, die Narben bleiben immer“, sagte Rasch in einer Verhandlungspause. „Ich schlafe zur Zeit kaum. Ich sehe immer wieder diesen Weg vor mir.“

Rasch warf den Behörden „fahrlässiges Verhalten“ vor, weil der obdachlose A. nach einer vorangegangenen Haftzeit wegen eines Raubes auf freiem Fuß war anstatt in Abschiebehaft zu kommen. Eine entsprechende Einrichtung gibt es in Berlin nicht mehr.

Zudem kritisierte Rasch das Fehlen eines Konzepts für den Umgang mit den zahlreichen Obdachlosen in der Hauptstadt. „Ich versuche darauf hinzuweisen, dass dieser Mord völlig unnötig war“, sagte er. (afp)

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