Bremen: BAMF gewährt 1.200 Ausländern Asyl ohne Anspruch – Unregelmäßigkeiten seit 2016 bekannt und ignoriert

Die suspendierte Leiterin des BAMF Bremen und fünf weitere Beteiligte sollen in ca. 1.200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben. Sie sollen Asylbewerber dazu verleitet haben, ihren Asylantrag in Bremen zu stellen, obwohl das BAMF dort gar nicht für ihre Fälle zuständig gewesen sei.
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In Bremen läuft ein Verfahren wegen "Verdacht der bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung sowie auf Bestechung und Bestechlichkeit" am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.Foto: iStock
Epoch Times20. April 2018

Die suspendierte Leiterin der Außenstelle Bremen des Bundesflüchtlingsamts soll in rund 1.200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben.

Entsprechende Medienberichte bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Bremen am Freitag. Neben der Beamtin gebe es fünf weitere Beschuldigte. Ihr Motiv ist noch völlig offen. Möglicherweise handelten sie aus menschlichen oder politischen Motiven.

Die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, Claudia Kück, sagte, das Verfahren laute auf Verdacht der bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung sowie auf Bestechung und Bestechlichkeit.

Neben der Beamtin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stehen demnach drei Rechtsanwälte aus Bremen und Niedersachsen, ein Dolmetscher sowie ein Vermittler im Zentrum der Ermittlungen.

BAMF-Bremen fordert Flüchtlinge auf dort ihre Anträge zu stellen – ohne Zuständigkeit

Die Beschuldigten sollen die Asylbewerber dazu verleitet haben, ihren Asylantrag in Bremen zu stellen, obwohl das BAMF dort gar nicht für ihre Fälle zuständig gewesen sei. „In einer Vielzahl von Fällen“ handele es sich bei den Flüchtlingen um Jesiden – eine vor allem im Irak, im Iran, in Syrien und dem Kaukasus ansässige religiöse Minderheit.

Zum Motiv der Asylgewährung lagen den Ermittlern laut Kück noch keine Erkenntnisse vor, hier werde „in alle Richtungen“ ermittelt. Es soll gegenüber der Beamtin zur Gewährung von Vorteilen von Amtsträgern gekommen sein. Nach einem Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und Radio Bremen soll es dabei etwa um Einladungen der Frau zu Restaurantbesuchen gegangen sein.

Nach Angaben dieser Medien soll die Zahl der Fälle sogar bei rund 2.000 liegen, diese Angaben bestritt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft aber. Ihre Behörde gehe von rund 1.200 Fällen aus.

Razzia, Beweise sichergestellt, keine Verhaftungen

Hinweise auf eine finanzielle Bereicherung konnten die Ermittler zunächst nicht bestätigen. Wie Kück sagte, müssen nun auch die Ergebnisse einer Razzia ausgewertet werden. Am Mittwoch und Donnerstag seien insgesamt acht private und gewerbliche Objekte durchsucht worden, dabei seien auch Beweismittel beschlagnahmt worden. Alle Beschuldigten befänden sich aber auf freiem Fuß.

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge durch eine interne Meldung der Innenrevision des BAMF. Der Verdacht habe bereits seit mehreren Monaten bestanden.

Erste Unregelmäßigkeiten wurden bereits 2016 gemeldet

Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtete, der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) habe bereits im September 2016 den damaligen BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise über Unregelmäßigkeiten bei der Bremer Außenstelle informiert. Aber erst Ende Dezember 2017 habe die Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen (Zaks) ein Verfahren gegen die fünf Beschuldigten eingeleitet.

Dies gehe aus einer der Zeitung vorliegenden internen Polizeimeldung hervor. Demnach ist der Anwalt aus Bremen der ehemalige Lebensgefährtin der BAMF-Mitarbeiterin.

Aus ihrem Konto beim Kurzbotschaftendienst Twitter gehe hervor, dass sie sich möglicherweise nicht bereichern wollte. Sie habe immer wieder Beiträge der Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl und des Vereins Eziden Weltweit geteilt.

Nach Erkenntnissen von NDR, Radio Bremen und „Süddeutscher Zeitung“ sollen Antragsteller auf Asyl in Bremen entgegen der Vorgaben nicht oder nur unzureichend erkennungsdienstlich behandelt worden sein. Üblicherweise werden im Rahmen eines Antrags unter anderem die Fingerabdrücke mit einer europaweit geführten Datenbank namens Eurodac abgeglichen. Dies sei in Bremen oftmals nicht der Fall gewesen.

Sollte sich im Zuge einer solchen Überprüfung herausstellen, dass Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, müssten sie dorthin zurück gebracht werden und den Antrag dort erneut stellen. Bei den Antragstellern soll es sich zu großen Teilen um kurdischsprachige Menschen gehandelt haben. (afp)



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