CO2-Bepreisung: Bund rechnet mit knapp 19 Milliarden Euro Mehreinnahmen

Das geplante System zur Bepreisung des Treibhausgases CO2 soll dem Bund bis 2023 knapp 19 Milliarden Euro einbringen.
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Bis 2025 soll der Preis für eine Tonne CO2 in Deutschland auf 35 Euro steigen, 2026 ist ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro vorgesehen.Foto: iStock
Epoch Times1. Oktober 2019

Die staatlichen Einnahmen aus dem geplanten Preis für den CO2-Ausstoß im Verkehrs- und Gebäudebereich sollen sich bis 2023 auf knapp 19 Milliarden Euro summieren: Mit dieser Summe rechnet Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in seinem Entwurf für den Ergänzungshaushalt 2020, den das Kabinett am Mittwoch verabschieden soll. Diese Zusatzeinnahmen sollen dem Klimaschutz zugute kommen.

Insgesamt plant Scholz für Klimaschutzmaßnahmen Ausgaben von 54,4 Milliarden Euro im Zeitraum von 2020 bis 2023 ein, wie am Dienstag aus seinem Ministerium verlautete. Sie sollen etwa in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung fließen und in Prämien für den Kauf klimafreundlicher Elektroautos. Weitere Mittel sind vorgesehen für Forschung, Energie, Industrie und Landwirtschaft.

Neue Schulden sollen dafür nicht gemacht werden. Mit dem Ergänzungshaushalt sichert Minister Scholz das noch zu verabschiedende Klimapaket bereits jetzt im Haushalt für 2020 ab. Enthalten ist auch die weitere Finanzplanung bis 2023.

Viele Gesetze müssen dafür noch geändert werden

Der Entwurf gibt nur den budgetären Rahmen für die Vielzahl der geplanten Maßnahmen vor. Dafür müssen zahlreiche Gesetze geändert werden – der Großteil davon nach Planung des Finanzministeriums bis Ende des Jahres. In den kommenden Wochen stehen dazu bereits detaillierte Kabinettsbeschlüsse an.

Dabei geht es dann etwa um die Frage, in welcher Höhe die Luftverkehrssteuer auf Flugtickets erhöht werden muss, damit die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr gegenfinanziert werden kann. Andere Maßnahmen sehen eine Austauschprämie für alte Ölheizungen von bis zu 40 Prozent und Zuschüsse zum Kauf von E-Autos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro vor.

Energie- und Klimafonds

Zentrales Instrument für die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen ist der beim Bund angesiedelte Energie- und Klimafonds (EKF). Er soll laut Scholz‘ Entwurf zwischen 2020 und 2023 rund 38,9 Milliarden ausgeben. Weitere Ausgaben in Höhe von 15,5 Milliarden sind in den Haushalten der zuständigen Ministerien vorgesehen, so dass sich eine Gesamtsumme von 54,4 Milliarden Euro ergibt.

Wichtigste Einnahmequelle für den EKF-Fonds soll die geplante CO2-Bepreisung sein. Insgesamt 18,8 Milliarden Euro sollen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 auf diese Weise eingenommen werden. Weitere Mittel im Fonds kommen aus dem bestehenden Zertifikatehandel, aus Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt und aus einer Rücklage von sechs Milliarden Euro – diese besteht hauptsächlich aus nicht abgerufenen Fördermitteln für Klimaprogramme.

Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro je Tonne Kohlendioxid steigen

Das Finanzministerium geht in seinen Berechnungen davon aus, dass die geplante CO2-Bepreisung eine Lenkungswirkung entfaltet – dass also weniger CO2 ausgestoßen wird. Für das Jahr 2021 werden die erwarteten Einnahmen auf 3,6 Milliarden Euro veranschlagt, der Preis pro Tonne CO2 soll in diesem Jahr bei zehn Euro liegen. Im Jahr 2022 soll sich der Preis auf 20 Euro verdoppeln – die Gesamteinnahmen werden aber wegen der erwarteten Reduzierung des Ausstoßes nur auf 6,9 Milliarden Euro veranschlagt.

Im Jahr 2023, wenn der Preis bei 30 Euro pro Tonne liegt, sollen sich die Einnahmen auf 8,275 Milliarden Euro belaufen.

Bis 2025 soll der Preis pro Tonne auf 35 Euro ansteigen. Danach soll eine Versteigerung in einer Preisspanne von 35 bis 60 Euro erfolgen. Über etwaige Höchst- und Mindestpreise ab 2027 soll im Jahr 2025 entschieden werden. Langfristig wird ein europäisches System für den Emissionshandel insgesamt angestrebt.

Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch soll Scholz‘ Ergänzungshaushalt in die bereits angelaufenen Beratungen des Bundestags über den Haushalt 2020 einfließen. Ende November soll der Bundestag dann den Gesamthaushalt  verabschieden. Ein Ergänzungshaushalt ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ein selten genutztes Mittel: Zuletzt sei es 1975 zum Einsatz gekommen.

 

 



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