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Bundesgerichtshof: Haftbefehl gegen Deday A. (17) erlassen - Iraker plante Sprengstoff-Anschlag

Einem 17-jährigen hessischen IS-Mitglied wird die Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vorgeworfen.

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Foto: Uli Deck/Archiv/dpa

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Gegen den 17-jährigen irakischen Staatsangehörigen Deday A. wurde am 7. März Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlassen. Er wurde diesem vorgeführt, der Haftbefehl in Vollzug gesetzt.
Laut Bundesanwaltschaft wird dem Jugendlichen die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgeworfen.
Dabei habe sich der 17-Jährige Sprengstoff besorgt, um einen islamistischen Anschlag in Deutschland oder Großbritannien zu verüben. Als Quelle des Sprengstoffs hortete der Jugendliche eine große Menge Chinaböller in seiner Wohnung. Denen wollte er das Schwarzpulver entnehmen und einen Sprengsatz bauen.
 
„Darüber hinaus steht der Beschuldigte im Verdacht, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ beteiligt zu haben.“
Die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführten Ermittlungen gegen Deday A. führten am 13. Februar 2018 zu einem Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Eschwege, der auch vollzogen wurde.
Der junge Iraker wurde zur Untersuchungshaft in eine hessische Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach der Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft wurde jetzt ein neuer Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt. (sm)
 

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