Bundesregierung zahlt Gasrechnungen für Dezember

Vor etwas mehr als zwei Wochen legte eine Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Gaskunden vor. Nun plant die Bundesregierung einen ersten Entlastungsschritt.
Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen entlastet werden.
Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen entlastet werden.Foto: picture alliance / dpa
Epoch Times27. Oktober 2022

Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Sie will Gas- und Wärme-Kunden von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freistellen. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. In einem ersten Schritt plant der Bund, die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umzusetzen.

Die „Soforthilfe“ solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Finanzierung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Insgesamt werden die Entlastungen im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus den Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem „Abwehrschirm“ in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.

Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe will das Bundeskabinett am 2. November beschließen. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.

Abschlagszahlung im Dezember

Konkret werden dann sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einmalige Entlastung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022.

Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.

Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden.

Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission. Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde liegt.

Bei Fernwärme soll nach dem Regierungspapier die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Für Mieter sowie Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst.

Viele Mieter zahlten daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung wird daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietern an die Mieter weitergegeben, laut dem Regierungspapier. (dpa/mf)



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