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Luftabwehr

Bundeswehr beauftragt Münchener Start-up zur Drohnenabwehr

Immer mehr Drohnen unbekannter Herkunft werden gesichtet; daraufhin sucht die Regierung nach Möglichkeiten, sich effektiv gegen Drohnen zu wappnen.

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Pistorius: Ein Drohnenwall lässt sich nicht in wenigen Monaten errichten. Symbolbild.

Foto: sarawuth702/iStock

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Die Bundeswehr beauftragt das Münchner Start-up Tytan Technologies mit der Erstellung eines Konzepts für den Schutz von militärischen Liegenschaften und kritischer Infrastruktur.
Das berichtet die FAS unter Berufung auf das Unternehmen. Federführend bei dem Projekt ist demnach das Innovationslabor der Bundeswehr in Erding.

Schutz vor Drohnen

Das 2023 gegründete Unternehmen, das auf die Drohnenabwehr spezialisiert ist, soll im Rahmen des Projekts eine Komplettlösung entwickeln, die dem Schutz vor Drohnen der Nato-Klasse II dient.
Hierzu gehören etwa die iranischen Shahed-Drohnen und ihre russischen Nachbauten, die in der Ukraine vielfach zum Einsatz kommen und eine große Herausforderung für die Luftabwehr in dem Land darstellen.
Die Interceptor-Drohnen des Start-ups wurden laut Unternehmensangaben in der Ukraine bereits getestet und sind dort in die Luftabwehr integriert.
Tytan will seine Erkenntnisse aus der Ukraine nun für den Schutz von militärischen Liegenschaften und kritischer Infrastruktur in Deutschland nutzen. In dem Projekt der Bundeswehr ist Tytan Technologies der Hauptauftragnehmer.
Für die Konzepterstellung will sich das Start-up mit weiteren Unternehmen etwa aus den Bereichen Sensorik, Radar und Software zusammentun.
Es ist vorgesehen, dass das Unternehmen der Bundeswehr bis Mitte 2026 ein Konzept präsentiert. Tytan plant allerdings, bereits im Frühjahr mit einem Vorschlag an die Bundeswehr heranzutreten, wie das Unternehmen der FAS sagte.

Änderung des Grundgesetzes

Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis.
„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“.
Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“ Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern. (dts/red)

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