Logo Epoch Times

Fast zwei Drittel aller Eingebürgerten behalten ihre alten Pässe – obwohl mehrfache Staatsangehörigkeiten problematisch sind

61 Prozent der eingebürgerten Ausländer haben 2017 ihre alte Staatsbürgerschaft behalten. Keiner der Iraner, Syrer, Afghanen, Marokkaner, Tunesier, Libanesen oder Nigerianer habe im vergangenen Jahr den Pass seines Herkunftslandes abgegeben.

top-article-image

Afghanischer Reisepass.

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

61,4 Prozent der im Jahr 2017 eingebürgerten Ausländer (68.918 von 112.211 Personen) blieben weiterhin Bürger ihrer Herkunftsstaaten, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. Noch nie war der Anteil der Eingebürgerten mit Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit so hoch.
Er steigt seit 2013 jährlich an. Das liegt zum einen an den Ausnahmeregeln für EU-Bürger. 99 Prozent der fast 39.000 Eingebürgerten aus Staaten der EU behielten ihren alten Pass. Zum anderen spielen Herkunftsländer von Migranten eine wachsende Rolle bei den Einbürgerungen.
Viele dieser Nationalitäten behalten zu 100 Prozent ihre alte Staatsangehörigkeit.

Von den 2017 eingebürgerten Iranern (2.689), Syrern (2.479), Afghanen (2.400), Marokkanern (2.390), Tunesien (1.125), Algeriern (462), Libanesen (1.294) und Nigerianern (954) legte dem Statistischen Bundesamt zufolge kein einziger seinen alten Pass ab, schreibt die Zeitung.

Bei den meisten anderen wichtigen Herkunftsländern von Migranten sind die Quoten ebenfalls hoch, wie etwa beim Irak (87,8 Prozent von 3.480 Eingebürgerten).
Hauptgrund für diese Entwicklung ist, dass die Bundesrepublik bei der Einbürgerung anerkannter Migranten auf das Ablegen der bisherigen Staatsangehörigkeit verzichtet. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrechts will die Entstehung von Mehrstaatigkeit eigentlich vermeiden und nur in Ausnahmefällen zulassen.
Noch bei der großen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 wurde in der Gesetzesbegründung betont, „der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung“ werde „beachtet“.
Und weiter: „Insbesondere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatliches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit einzuschränken“. (dts)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.