Eine Milliarde Euro gegen Rechtsextremismus und ein Gesetz gegen „Todeslisten“

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Eine Bundestagssitzung.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times25. November 2020

Nicht weniger als 89 Einzelmaßnahmen listet der Katalog zur Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus auf, den der zuständige Kabinettsausschuss am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören die Prävention und der Schutz von Betroffenen ebenso wie Gesetzesverschärfungen zur besseren Verfolgung rechtsextremer Taten.

Was ist bei der Prävention geplant?

Der Bund will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass er Initiativen gegen Rassismus dauerhaft fördern kann – bisher darf er nur einzelne Projekte unterstützen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich nach eigenen Angaben dafür mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) auf ein „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ geeinigt.

Der Einigung ging ein langes Hin und Her voraus. In dem Gesetz sollen auch die Grundwerte der „freiheitlichen und wehrhaften Demokratie“ festgeschrieben werden, wie das Bundesinnenministerium betont.

Welche rechtlichen Änderungen sind geplant?

Strafrecht:

Für die Erstellung von „Todeslisten“, auf der Rechtsextreme ihre Gegner aufführen, soll eine strafrechtliche Verfolgung beschlossen werden. Zudem soll es einen Paragrafen gegen antisemitische oder rassistische Hetze geben, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist – und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt. Auch eine neue Regelung gegen Cyberstalking ist geplant.

Grundgesetz:

Der Begriff der „Rasse“ im Verfassungsartikel 3 soll durch eine neue Formulierung ersetzt werden.

„Staatstrojaner“ dürfen zum Einsatz kommen

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird verbessert – etwa durch den Ausbau des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R) und eine Plattform zum Erfahrungsaustausch.

Auch die umstrittene Neuregelung, derzufolge die Geheimdienste – Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärische Abschirmdienst – Staatstrojaner einsetzen können, dient nach Einschätzung der Bundesregierung der Bekämpfung des Rassismus.

Schutz für Opfer von rassistischen Straftaten

Für den Schutz von Opfern rassistischer Straftaten soll eine zentrale Plattform eingerichtet werden. Die Härteleistungen für Opfer von Anschlägen und Übergriffe werden auf materielle Schäden ausgeweitet.

Wer aufgrund seiner ethnischen Herkunft etwa bei der Job- oder Wohnungssuche benachteiligt wird, kann Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz künftig länger stellen – nämlich sechs Monate.

Gezielte Kampagnen für Menschen mit Migrationshintergrund

Durch gezielte Kampagnen soll erreicht werden, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden. Die Auswahlverfahren werden überprüft.

Fortbildung: Politische Bildung

In der politischen Bildung soll es neue Maßnahmen zu spezifischen Phänomenen geben – wie Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit oder Antiziganismus. Polizisten sollen durch Fortbildungsangebote im Berliner Haus der Wannsee-Konferenz für Antisemitismus sensibilisiert werden. Weiterbildungsveranstaltungen soll es auch an der Deutschen Richterakademie geben.

Studie über Alltagsrassismus

Unter der Federführung des Innenministeriums soll eine Studie über Alltagsrassismus erstellt werden – dabei soll es um diskriminierende Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Unternehmen und öffentlichen Institutionen gehen. Dabei werden auch die Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen. Eine Studie allein zu Rassismus der Polizei wird es aber nicht geben, wie ein Sprecher Seehofers bekräftigt.

Kostenpunkt: Eine Milliarde Euro

Von 2021 bis 2024 sollen insgesamt eine Milliarde Euro für die verschiedenen Vorhaben bereitstehen. Hinzu kommen weitere 150 Millionen Euro für den Haushalt des kommenden Jahres. (afp)



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