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Aktiengeschäfte

Finanzministerium beziffert Cum-Cum-Schaden auf 7,5 Milliarden Euro

Erst 81 von 253 Verdachtsfälle im Steuerbetrugsskandal „Cum-Cum“ sind abgeschlossen. 227 Millionen Euro wurden vom Finanzamt zurückgefordert – doch rund 7,5 Milliarden stehen noch aus.

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Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen sollen wieder auf zehn Jahre angehoben werden.

Foto: Sven Hoppe/dpa

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Die Aufarbeitung des Steuerbetrugsskandals „Cum-Cum“ kommt nur schleppend voran – erst 81 Fälle sind rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle werden noch bearbeitet. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Demnach forderte das Finanzamt bei den 81 abgeschlossenen Fällen Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurück. Bei den offenen 253 Verdachtsfällen beziffert das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro – so summiert der bisher bekannte Schaden auf rund 7,5 Milliarden Euro.

Gesamtschaden „nicht seriös abschätzbar“

Wie groß der Gesamtschaden durch Cum-Cum ist, lässt sich aber laut Bundesregierung „nicht seriös abschätzen“. Bei Cum-Cum-Aktiengeschäften erstatteten die Finanzämter – stark vereinfacht – Steuern, obwohl Anleger darauf keinen Anspruch hatten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte kürzlich angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern, um die Aufklärung nicht zu erschweren. Die Ampelkoalition hatte sie auf acht Jahre verkürzt.
In der Antwort schreibt das Finanzministerium zu Klingbeils Ankündigung, aktuell würden die „erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft“. Dies umfasse „insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen“.

Grüne für entschlosseneres Handeln der Regierung

Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kritisiert dies als zu vage. „Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret“, sagte Beck.
Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Aufklärung nicht energisch genug voranzutreiben. „Angesichts der Schwere der Straftaten und der Höhe des Schadens für unsere Gesellschaft erwarte ich von der Bundesregierung ein entschlossenes Vorgehen zur Sicherung der Belege und aller weiterer notwendiger Maßnahmen zur effektiven Aufklärung“, sagte Beck. (dts/red)
 

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