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Islamistischer Angriff

Syrer griff homosexuelles Paar an: Lebenslange Haft für Dresdner Messer-Mörder

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Ein Kriminaltechniker sichert im Oktober 2020 am Tatort in Dresden Spuren.

Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Im Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt.
Das Gericht verurteilte Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Das OLG verurteilte A. auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit ihrem Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß plädiert, sondern für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
Der Verurteilte kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. 2018 war er vom OLG Dresden 2018 wegen Werbung für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die nach Angriffen auf Beamte im Gefängnis erhöht wurde.
Ende September 2020 wurde er aus der Haft entlassen, am 4. Oktober griff er die beiden Touristen an. Knapp drei Wochen später wurde der 21-Jährige gefasst. (afp/er)

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