Horst Seehofer will Familiennachzug an strenge Kriterien knüpfen

Im geplante "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" ist vorgesehen, dass Hartz IV-Empfängern verwehrt werden kann, ihre Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Hier ein Blick auf weitere Inhalte der neuen Kriterien.
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In einem Handout des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) spricht die Sondergesandte Angelina Jolie, begleitet von den Töchtern Shiloh, 11, und Zahara, 13, mit einem jungen syrischen Flüchtlingsjungen vor seiner Unterkunft am 28. Januar 2018 im Flüchtlingslager Zaatari, Jordanien. Foto von Ivor Prickett/UNHCR über Getty Images
Epoch Times3. April 2018

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will einem Bericht zufolge strenge Kriterien einführen, unter denen ab August der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder zugelassen werden soll. Das geht aus dem Entwurf des Innenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ hervor, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland) berichteten.

  • Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV solle den Angaben zufolge verwehrt werden können, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen.
  • Der Familiennachzug könne untersagt werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgen soll, „für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch angewiesen sind“, heißt es dem RND zufolge in dem Entwurf.
  • Laut Entwurf sollen lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein.

Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung.“

  • Ausgenommen vom Nachzug sollen auch Menschen bleiben, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden.
  • Vorgesehen ist demnach die Möglichkeit, „den Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Dschihadreisenden, terroristischen Gefährdern, Hasspredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen“.

Dem Bericht zufolge läuft derzeit die Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Danach soll der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden.

„Mit dem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können“, heißt es in dem 20-seitigen Papier. Damit werde dieser Gruppe eine „legale Einreisemöglichkeit“ eröffnet.

Bundestag und Bundesrat hatten entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag beschlossen, die seit 2016 geltende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte bis Ende Juli zu verlängern und ab August wieder monatlich 1000 Angehörigen den Zuzug zu gestatten. Nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden, soll das jetzige Gesetz Seehofers regeln. (afp)



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