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Gesetzestext soll folgen

Innenminister: Speicherpflicht von IP-Adressen soll Kindesmissbrauch bekämpfen

Die Koalition will eine Speicherpflicht für IP-Adressen einführen. Ermittler erhoffen sich davon mehr Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Innenminister kündigt eine baldige Umsetzung an.

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Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird.

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Die Ermittlungsbehörden könnten bald bessere Instrumente zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch an die Hand bekommen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich in Berlin vor Journalisten auf Nachfrage optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird.

„Verständigung in den nächsten Wochen“

Federführend für das Thema sei das Bundesjustizministerium. Man sei in der Abstimmung, die Gespräche liefen positiv. Er erwarte in den nächsten Wochen eine Verständigung auf einen Gesetzestext.
Die Bundesregierung werde den Strafverfolgungsbehörden neue Ermittlungsinstrumente an die Hand geben, versprach auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einer Mitteilung.
„Ich bin zuversichtlich, dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können“, sagte sie.

Ermittler begrüßen Pläne

Das Bundeskriminalamt (BKA) begrüßt das Vorhaben. Das werde die Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern, sagte BKA-Präsident Holger Münch in Berlin.
Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann.
Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.

Missbrauch: Lagebild vom Bundeskriminalamt

Die Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern bleibt auf hohem Niveau: 2024 wurden in Deutschland 16.354 Fälle registriert und damit nur geringfügig weniger als im Vorjahr 2023, in dem die Fallzahlen einen Rekordwert erreicht hatten.
2024 wurden laut dem am Donnerstag von Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt veröffentlichtem Lagebild rund 18.000 Opfer erfasst – dies entsprach einem Rückgang von 2,2 Prozent im Jahresvergleich. Es gab über 12.300 Tatverdächtige, von denen rund 95 Prozent männlich waren.
Knapp drei Viertel der Opfer sexuellen Missbrauchs von Kindern waren Mädchen (73,9 Prozent).
In mehr als der Hälfte der Fälle (56,9 Prozent) bestand zwischen Opfer und dem oder der Tatverdächtigen nachweislich eine Vorbeziehung, überwiegend waren es Freunde oder Familienangehörige.
Ein knappes Drittel der Tatverdächtigen war minderjährig.
Die Zahlen betreffen sexuelle Missbrauchstaten von Kindern bis 13 Jahren. Auch bei Jugendlichen bis 17 Jahren lag die Fallzahl 2024 über dem Fünf-Jahres-Schnitt, allerdings mit 1191 Fällen ebenfalls minimal unter der von 2023.

Pornografie

Bei Jugendpornografie wurden im vergangenen Jahr so viele Fälle wie noch nie gemeldet. 9601 Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz wurden registriert, das waren rund 800 mehr als im Jahr zuvor.
Bei Kinderpornografie gab es hingegen einen Rückgang – die 42.854 Fälle liegen zwar um 5,2 Prozent unter der Fallzahl des Vorjahrs 2023, sie liegen aber immer noch deutlich über dem Fünf-Jahres-Schnitt.
Sicherheitsbehörden müssten technisch so ausgestattet werden, „dass sie Täter gerade im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können“, sagte Dobrindt. Deshalb werde die Bundesregierung die Speicherung von IP-Adressen einführen, „als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen.“
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, nannte die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einen „wichtigen Schwerpunkt in der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden“. (dpa/afp/red)

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