Infektionsschutzgesetz: Überarbeitung mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise

Will die Bundesregierung ihre Corona-Politik aufarbeiten? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes.
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Marco Buschmann.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. April 2023

„Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen – so wie wir das in Aussicht gestellt hatten“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“.

Außerdem sagte der Minister: „Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten Corona-Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie – Freiheit ist nun wieder die Regel.“

Rechtsgrundlage überarbeiten

Die Ampel hatte im Herbst 2021 angekündigt, eine „grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes“ anzustreben. Ein Expertengremium, das von Bundesregierung und Bundestag eingesetzt worden war, kam im Sommer 2021 zu dem Schluss, dass für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung „erheblicher Reformbedarf“ bestehe.

Um für die nächste Pandemie gewappnet zu sein, sollten Befugnisnormen geschaffen werden, „die nicht nur auf SARS-CoV-2 zugeschnitten sind, sondern für alle Krankheitserreger gelten“.

Auch plädierten die Experten dafür, klare Schwellen für Grundrechtseingriffe festzulegen. Umgesetzt wurde das bislang nicht.

CDU fordert zum Handeln auf

Die Union forderte die Bundesregierung auch zum Handeln auf. „Mit Ablauf des 7. April fallen auch die letzten Regelungen im Infektionsschutzgesetz weg, die als besondere Rechtsgrundlagen Behörden zum Handeln ermächtigen. Daraus folgt, dass wir zukünftigen Epidemien im Wesentlichen mit dem gleichen rechtlichen Rüstzeug gegenüberstehen wie zu Beginn der Corona-Pandemie“, kritisierte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) in der „Welt am Sonntag“.

„Klar war und ist jedoch allen Beteiligten, dass das Infektionsschutzgesetz nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um in ähnlichen Szenarien schnell, effektiv und rechtssicher reagieren zu können.“ Trotz der Ankündigung der Ampelparteien, grundlegende Reformen beim Infektionsschutzgesetz voranzubringen, sei „bis zum heutigen Tage“ nichts geschehen.  (dts/red)



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